Urkunden

Abt Lorenz und der Konvent des Klosters Ettenheimmünster schließen mit der Stadt Ettenheim, dem Ritter Adam Zorn und seinem Sohn Hans Jakob, Erben des verstorbenen Heinrich Schonen, einen Vergleich über den vom Kloster beanspruchten Fischzehnten aus Wiesen und Äckern, die derzeit unter Wasser stehen. Danach wird mit Zustimmung beider Parteien von den von der Stadt Straßburg bestellten Schiedsleuten, den Ratsfreunden Ritter Hans Bock, Jakob Wormser und Peter Museler, festgesetzt: Dem Kloster sind jährlich auf Mariae Himmelfahrt 3 Viertel Frucht, halb Roggen, halb Haber, zu liefern. Sollten jene Wiesen und Äcker wieder trocken werden, erhält das Kloster den gewohnten Zehnten

Archivaliensignatur
Abt. Generallandesarchiv Karlsruhe, 27 a Nr. 140
Alt-/Vorsignatur
27a/10 Ettenheim - Zehnrecht, 1509 Februar 7
No. 4 (? getilgt). - Weyerzehend zu Ettenheim 3. - N.
Sprache der Unterlagen
Deutsch
Bemerkungen
Rückvermerk des Abtes Johannes Baptist von 1712 Juli 26, wonach das Kloster aus den getrockneten Wiesen und Äckern wieder den üblichen Heu- und Fruchtzehnten bezieht
Sonstige Erschließungsangaben
Siegler: Aussteller; Stadt Ettenheim; Schiedsleute

Überlieferungsart: Ausfertigung

Siegelbeschreibung: 6 Siegel anhängend, 3. u. 5. abgefallen

Kontext
Ettenheimmünster >> Urkunden
Bestand
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Generallandesarchiv Karlsruhe, 27 a Ettenheimmünster

Laufzeit
1509 Februar 7 (Mittwoch nach Dorothea)

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Rechteinformation
Letzte Aktualisierung
04.04.2025, 08:02 MESZ

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Objekttyp

  • Urkunden

Entstanden

  • 1509 Februar 7 (Mittwoch nach Dorothea)

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