Sachakte
Verordnung: Eine im Reichsanzeiger veröffentlichte Warnung wegen einer durch Versehen vergifteten Arznei ist in allen Gemeinden schnellstens bekanntzugeben (die Warnung aus dem Reichsanzeiger vom 18. Februar 1805 ist abschriftlich zwei Mal beigefügt, ebenso ein Laufzettel über die Bekanntgabe der Warnung vom 14. März 1805)
- Reference number
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E 3 A, 22/24
- Context
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Gesetzgebung und Verordnungswesen: Verordnungen der Landgrafschaft und des Großherzogtums Hessen[-Darmstadt] >> P Gesundheitswesen >> P.5 Apotheken, Medikamente, Handel mit Giften
- Holding
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E 3 A Gesetzgebung und Verordnungswesen: Verordnungen der Landgrafschaft und des Großherzogtums Hessen[-Darmstadt]
- Date of creation
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Gießen, 1805 März 9
- Other object pages
- Rights
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Es gelten die Nutzungsbedingungen der Staatsarchive in Hessen.
- Last update
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01.07.2025, 1:39 PM CEST
Data provider
Hessisches Staatsarchiv Darmstadt. If you have any questions about the object, please contact the data provider.
Object type
- Sachakte
Time of origin
- Gießen, 1805 März 9