Urkunden

Kurfürst Friedrich I. von der Pfalz bekundet, auch für seinen Sohn Philipp und beider Erben, dass er Hans Mauer (Muerhans), dem Schäfer zu Wiesenbach, auf Lebtag seinen Weidegang der dortigen Schäferei mitsamt Behausung, Scheuern, Ställen, Zubehör und zugehörigen Rechten verliehen hat. Hans und seine Erben oder die Inhaber des Briefs sollen dafür jährlich zu Michaelistag [29.09.] 15 Gulden zinsen und an den kurpfälzischen Schafschreiber reichen. Bei Zinsversäumnis oder Vernachlässigung der Güter fallen diese mit seinen gesetzten Unterpfanden, namentlich 4 Morgen Acker an der Schafscheuer und seine Habe, an den Pfalzgrafen. Erbitten Hans' Ehefrau und Kinder nach seinem Tode die Verleihung, will der Pfalzgraf dem gemäß derselben Verpflichtungen nachkommen.

Bild 1 | Digitalisierung: Landesarchiv Baden-Württemberg

Public Domain Mark 1.0 Universell

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Signatur
Abt. Generallandesarchiv Karlsruhe, 67 Nr. 814, 366
Umfang
fol. 233r-233v [alt: 212r-212v]
Bemerkungen
Kopfregest: "Die scheffery zü Wiesenbach antreffen".
Sonstige Erschließungsangaben
Ausstellungsort: Germersheim

Siegler: Kurfürst Friedrich I. von der Pfalz (Sekretsiegel)

Kontext
Kopialbücher >> Weltliche Territorien und Herrschaften >> Kurpfalz >> Einzelne Pfalzgrafen und Kurfürsten >> Friedrich I. >> Liber ad vitam II (Kurfürst Friedrichs I. von der Pfalz) >> Urkunden
Bestand
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Generallandesarchiv Karlsruhe, 67 Kopialbücher

Indexbegriff Person
Indexbegriff Ort
Germersheim GER
Wiesenbach HD

Laufzeit
1474 Dezember 24 (uff den heyligen cristabent)

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Rechteinformation
Letzte Aktualisierung
04.04.2025, 08:04 MESZ

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Objekttyp

  • Urkunden

Entstanden

  • 1474 Dezember 24 (uff den heyligen cristabent)

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