Urkunde
Zertifikat des zum Contributions-Comité verordneten Ausschusses des Administrations-Kollegiums und der Landstände über einen Vorschuss der Kongregation Hofringe zur Befolgung des Publikandums vom 7. Dezember 1806 zum erzwungenen Darlehen in Höhe von 41 Reichstaler 2 Schillinge in Konventionsmünze bei einer jährlichen Verzinsung zu 5%. Siegelankündigung der Aussteller und Unterschriften
- Reference number
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B 061u, 468
- Formal description
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Überlieferungsart: Original
- Material
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Pergament
- Further information
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Ausstellort: Münster
Siegelführer: Landstände des Stifts Münster, Stadt Münster, Domkapitel, Administrationskollegium
- Context
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Fürstbistum Münster, Pfennigkammer - Urkunden
- Holding
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B 061u Fürstbistum Münster, Pfennigkammer - Urkunden
- Indexentry person
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Landstände des Stifts Münster
Stadt Münster
Domkapitel
Administrationskollegium
- Date of creation
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1807 Februar 3
- Other object pages
- Delivered via
- Last update
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05.11.2025, 3:39 PM CET
Data provider
Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Westfalen. If you have any questions about the object, please contact the data provider.
Object type
- Urkunde
Time of origin
- 1807 Februar 3
Other Objects (12)
Bürgermeister und Rat der Stadt Münster bestätigen auf Ansuchen des Walter Lindemann das geschehene Aufgebot über etwaige Gläubigeransprüche auf das durch die Witwe und die minderjährigen Kinder des verstorbenen Weßelen Turck an Walter Lindeman und seine Frau das verkaufte Haus samt Zubehör auf der Löerstrasse, zwischen den Häusern der Witwe des Heinrich Münsterweges und Heinrich Kramers gelegen. Nach Ablauf der Aufgebotsfrist sind nicht angemeldete Ansprüche verfallen und der Verkauf rechtskräftig. Ankündigung des Stadtsiegels. Unterschriften: Henricus Holland secretarius et notarius actualis sub[scr.]. tausend sechs hundert ein unnd dreißig am sechs unnd zwantzigsten Monats Junii
Bürgermeister und Rat der Stadt Münster bezeugen für sich und ihre Nachkommen, dass sie dem Konvent des Schwesternhauses Niesing, genannt Mariental, binnen Münster, deren Nachkommen oder dem Inhaber dieses Briefes eine jährliche Rente in Höhe von 20 Reichstaler in goldenen und silbernen Münzen, zahlbar jährlich aus den Einnahmen des Gruethauses binnen Münster in termino St. Laurentii ab 1662, gegen eine Hauptsumme in Höhe von 420 Reichstaler verkauft haben. Es folgen Ausführungen zur Schadloshaltung, zur Loskündigung und zum Gerichtsstand. Ankündigung des Stadtsiegels und der Unterschrift des städtischen Sekretärs Bernhard Hollandt. Vermerk der Regierung zu Münster vom 17. März 1838 über die Ungültigkeit der Rentverschreibung. Notariatsinstrument einer Protestation vom 15. März 1660, laut der die Bürgermeister und der Rat der Stadt Münster entschlossen seien, die Fortifikation unweit von der St. Servati-Pforte erweitern zu wollen und dafür den Garten des Klosters Niesing benötigen. Dies könne nur mit gebührender Anzeige und Zustimmung des Klosters vereinbart werden. Designation des Bernhard Modersohn, Pater des Klosters Niesing, vom 25. Debruar 1662 über die vom Kloster Niesing aus dem Gruethaus der Stadt Münster von 1655 bis 1662 zu fordernden Pensionen
Bürgermeister und Rat der Stadt Münster bezeugen am 2. April 1639 für sich und ihre Nachkommen, dass sie mit Vorwissen der Alder- und Meisterleute den Bürgern Bernhard Ißfort und Bernhard Meerhoff als Vormünder der Kinder des weiland Hermann Lohmann, deren Erben und Anerben oder dem Inhaber dieser Schuldverschreibung eine jährliche Rente in Höhe von 12 Reichstaler, zahlbar in termino Laetare ab dem Jahr 1640 aus den Einkünften des Gruethauses, gegen eine Hauptsumme in Höhe von 200 Reichstaler verkauft haben. Es folgen Ausführungen zum Unterpfand, zur Loskündigung, zur Schadloshaltung und zum Gerichtsstand. Siegelankündigung der Aussteller und Unterschriftsankündigung des geschworenen Stadtsekretärs (Henrich Hollandt). Vermerk des Heinrich Hardennack vom 3. Juli 1649 über die Bezahlung der künftigen jährlichen Rente nicht zu 12 Reichstaler, sondern zu 10 Reichstaler. Rückseitig Vermerk der Regierung zu Münster vom 17. März 1838 über die Ungültigkeit des Dokuments. Vermerk des Bernhard Ißfort und Bernhard Meerhoff als Vormünder sowie des Johann Lohmann vom 31. Mai 1649 über die Zedierung, Transportierung und Überlassung des obigen Rentbriefs an den Pater und sämtlichen Konventualinnen des Klosters Niesing
Bürgermeister und Rat der Stadt Münster bezeugen am 7. November 1643 für sich und ihre Nachkommen, dass sie mit Vorwissen der Alder- und Meisterleute der Äbtissin Maria Ploennies, der Priorin Catharina Vagedes, der Kornschreiberin Walburg Hülsberg und sämtlichen Konventualinnen des Klosters Vinneberg, deren Nachkommen oder dem Inhaber dieser Schuldverschreibung eine jährliche Rente in Höhe von 30 Reichstaler, zahlbar in termino Ascensionis Domini ab dem Jahr 1644 aus den Einkünften des Gruethauses, gegen eine Hauptsumme in Höhe von 500 Reichstaler verkauft haben. Es folgen Ausführungen zum Unterpfand, zur Loskündigung, zur Schadloshaltung und zum Gerichtsstand. Siegelankündigung der Aussteller und Unterschriftsankündigung des geschworenen Stadtsekretärs (Henrich Hollandt). Rückseitig Vermerk der Regierung zu Münster vom 17. März 1838 über die Ungültigkeit des Dokuments
Bürgermeister und Rat der Stadt Münster bezeugen am 17. Juli 1627 für sich und ihre Nachkommen, dass sie mit Vorwissen der Alder- und Meisterleute der Anna Grünbers, geborene Tochter der Eheleute Conrad Grünbers und Catharina Herdings zum Ulenkotten, deren Erben und Anerben oder dem Inhaber dieser Schuldverschreibung eine jährliche Rente in Höhe von 15 Reichstaler, zahlbar in termino Sancti Jacobi Apostoli ab dem Jahr 1628 aus den Einkünften des Gruethauses, gegen eine Hauptsumme in Höhe von 300 Reichstaler verkauft haben. Es folgen Ausführungen zum Unterpfand, zur Loskündigung, zur Schadloshaltung und zum Gerichtsstand. Siegelankündigung der Aussteller und Unterschriftsankündigung des geschworenen Stadtsekretärs (Henrich Hollandt). am abendt Sancti Jacobi Apostoli. Rückseitig Vermerk des Johann Friedrich Plönies und Henrich Tunneker (?) als testamentarische Exekutoren der verstorbenen Anna Grünbers vom 18. Juni 1668 über die Zedierung, Transportierung und Überlassung von 100 Reichstaler aus der obigen Rentverschreibung an die Pater des Kapuzinerordens binnen Münster. Rückseitig Vermerk der Regierung zu Münster vom 17. März 1838 über die Ungültigkeit des Dokuments
Bürgermeister und Rat der Stadt Münster bezeugen am 21. Februar 1629 für sich und ihre Nachkommen, dass sie mit Vorwissen der Alder- und Meisterleute dem Dechanten und Kapitel der Kollegiatkirche zu St. Mauritz vor der Stadt Münster, deren Nachkommen oder dem Inhaber dieser Schuldverschreibung eine jährliche Rente in Höhe von 50 Reichstaler, zahlbar in termino Dominicae esto mihi ab dem Jahr 1630 aus den Einkünften des Gruethauses, gegen eine Hauptsumme in Höhe von 1.000 Reichstaler verkauft haben. Es folgen Ausführungen zum Unterpfand, zur Loskündigung, zur Schadloshaltung und zum Gerichtsstand. Siegelankündigung der Aussteller und Unterschriftsankündigung des geschworenen Stadtsekretärs (Henrich Hollandt). Rückseitig Vermerk der Regierung zu Münster vom 17. März 1838 über die Ungültigkeit des Dokuments
Bürgermeister und Rat der Stadt Münster bezeugen für sich und ihre Nachkommen, dass sie mit Vorwissen der Alder- und Meisterleute den Patres Minoritis vulgo Minnenbrüdern in behueff der Broderschaft cordigerorum, deren Sukzessoren und Nachkommen oder dem Inhaber dieses Briefs eine jährliche Rente in Höhe von 3 Reichstaler aus den Einnahmen des Gruethauses in termino Annunciationis Beatae Mariae Virginis ab dem Jahr 1649 gegen eine Hauptsumme in Höhe von 60 Reichstaler verkauft haben. Es folgen Ausführungen zum Unterpfand, zur Loskündigung, zur Schadloshaltung und zum Gerichtsstand. Siegelankündigung der Aussteller und Unterschriftsankündigung des geschworenen Stadtsekretärs (Bernhard Hollandt). Vermerk der Regierung zu Münster vom 17. März 1838 über die Ungültigkeit des Dokuments
Bürgermeister und Rat der Stadt Münster bezeugen am 10. November 1644 für sich und ihre Nachkommen, dass sie mit Vorwissen der Alder- und Meisterleute dem Jobst Osthoff, domkapitularischer Gograf zur Meest, dessen Erben und Anerben oder dem Inhaber dieser Schuldverschreibung eine jährliche Rente in Höhe von 18 Reichstaler, zahlbar in termino S. Martini Episcopi ab dem Jahr 1645 aus den Einkünften des Gruethauses, gegen eine Hauptsumme in Höhe von 300 Reichstaler verkauft haben. Es folgen Ausführungen zum Unterpfand, zur Loskündigung, zur Schadloshaltung und zum Gerichtsstand. Siegelankündigung der Aussteller und Unterschriftsankündigung des geschworenen Stadtsekretärs (Henrich Hollandt). Rückseitig Vermerk der Regierung zu Münster vom 17. März 1838 über die Ungültigkeit des Dokuments. Johann Henrich Martels, fürstlich-münsterischer Rentmeister im Emsland, und dessen Ehefrau Maria Elisabeth Oesthoff bezeugen am 5. Mai 1668 zu Meppen, dass sie die obige in der Erbteilung zugefallene Rentverschreibung an das Domkapitel zu Münster zediert und übertragen haben. Unterschriftsankündigung der Aussteller. Mauritz Bispinck, domkapitularischer Sekretär, bezeugt am 18. Mai 1686 die Extradierung der obigen Rentverschreibung und deren Zession in der Domkellnerei und dass die anfallende jährliche Pension dem Saccelanus emoniert und jährlich bei der Domkellnereirechnung repartiert werden solle. Mauritz Bispinck, domkapitularischer Sekretär, bezeugt am 6. Juli 1686, dass künftig alle Pensionen aus dem Gruethaus der Stadt Münster mit 4% verpensioniert werden müssen und dass der Domkellner entsprechende Zinsen aus obiger Rentverschreibung dem Sacellanus zu emonieren habe
Bürgermeister und Rat der Stadt Münster bezeugen am 16. Mai 1637 für sich und ihre Nachkommen, dass sie mit Vorwissen der Alder- und Meisterleute dem Dietrich Körting, Aldermann, und Martin Ketteler als Vormünder der Söhne der verstorbenen Eheleute Dietrich Ketteler und Anne Cluiten, deren Erben oder dem Inhaber dieser Schuldverschreibung eine jährliche Rente in Höhe von 18 Reichstaler, zahlbar in termino Cantate den 10. Mai ab dem Jahr 1638 aus den Einkünften des Gruethauses, gegen eine Hauptsumme in Höhe von 300 Reichstaler verkauft haben. Es folgen Ausführungen zum Unterpfand, zur Loskündigung, zur Schadloshaltung und zum Gerichtsstand. Siegelankündigung der Aussteller und Unterschriftsankündigung des geschworenen Stadtsekretärs (Henrich Hollandt). Darunter Vermerk des Heinrich Hardenack vom 2. August 1653, dass entgegen der im Rentbrief verschriebenen jährlichen Pension nunmehr 15 Reichstaler Zinsen bezahlt werden sollen. Rückseitig Vermerk der Regierung zu Münster vom 17. März 1838 über die Ungültigkeit des Dokuments
Bürgermeister und Rat der Stadt Münster bezeugen am 1. Februar 1645 für sich und ihre Nachkommen, dass sie mit Vorwissen der Alder- und Meisterleute der Äbtissin Agnes von Merveldt, der Priorin Lucia von Baer, der Kellnerin Agnes von Hamb und sämtlichen Kapitularinnen des Klosters St. Aegidii binnen Münster, deren Sukzessoren und Nachkommen oder dem Inhaber dieser Schuldverschreibung eine jährliche Rente in Höhe von 5 Reichstaler 15 Schillinge, zahlbar in termino Purificationis Beatae Mariae Virginis ab dem Jahr 1646 aus den Einkünften des Gruethauses, gegen eine Hauptsumme in Höhe von 100 Reichstaler verkauft haben. Es folgen Ausführungen zum Unterpfand, zur Loskündigung, zur Schadloshaltung und zum Gerichtsstand. Siegelankündigung der Aussteller und Unterschriftsankündigung des geschworenen Stadtsekretärs (Henrich Hollandt). Vermerk der Regierung zu Münster vom 17. März 1838 über die Ungültigkeit des Dokuments
Bürgermeister und Rat der Stadt Münster bezeugen für sich und ihre Nachkommen, dass sie mit Vorwissen der Alder- und Meisterleute dem Dechanten und den Kapitularen ad sanctum Ludgerum, deren Sukzessoren und Nachkommen oder dem Inhaber dieses Briefs eine jährliche Rente in Höhe von 15 Reichstaler in gangbaren silbernen und goldenen Münzen aus dem Gruethaus in termino Sanctae Mariae Magdalenae ab dem Jahr 1650 gegen eine Hauptsumme in Höhe von 300 Reichstaler verkauft haben. Es folgen Ausführungen zum Unterpfand, zur Loskündigung, zur Schadloshaltung und zum Gerichtsstand. Siegelankündigung der Aussteller und Unterschriftsankündigung des geschworenen Stadtsekretärs (Bernhard Hollandt). Rückseitig Vermerk über die zweckgebundene Aufteilung der 300 Reichstaler Kapital zur Rückzahlung von vier anderen Verbindlichkeiten. Vermerk der Regierung zu Münster vom 17. März 1838 über die Ungültigkeit des Dokuments