Sachakte
Anweisung: Es ist notwendig, darauf hinzuweisen, dass die Übersicht und die Kontrolle über die Verpflegung, die Überwachung der physischen Erziehung sowie der Behandlung in Krankheitsfällen der Waisenkinder unerlässlich erscheint. Zur laufenden Kontrolle und der behördlichen Unterrichtung ist die beigelegte Tabelle zu verwenden
- Archivaliensignatur
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E 3 A, 94/50
- Kontext
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Gesetzgebung und Verordnungswesen: Verordnungen der Landgrafschaft und des Großherzogtums Hessen[-Darmstadt] >> O Armen- und Wohltätigkeitspflege >> O.3 Fürsorge für Kinder, Waisenanstalten
- Bestand
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E 3 A Gesetzgebung und Verordnungswesen: Verordnungen der Landgrafschaft und des Großherzogtums Hessen[-Darmstadt]
- Laufzeit
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Darmstadt, 1833 September 4
- Weitere Objektseiten
- Rechteinformation
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- Letzte Aktualisierung
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01.07.2025, 13:40 MESZ
Datenpartner
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Objekttyp
- Sachakte
Entstanden
- Darmstadt, 1833 September 4