Sachakte

Verordnung: Grundsätzlich soll im Lande nur der Kalender des Invalideninstituts verkauft werden. Auswärtige Kalender sind abzustempeln und mit Sonderabgabe zu belegen; die Abgabenhöhe ist genau aufgeführt (Ausfertigung fünf Mal vorhanden sowie zwei Überweisungsschreiben vom 5. Dezember 1816)

Archivaliensignatur
E 3 A, 12/50

Kontext
Gesetzgebung und Verordnungswesen: Verordnungen der Landgrafschaft und des Großherzogtums Hessen[-Darmstadt] >> B Geschichte, Topografie, Kulturpflege >> B.2 Landesvermessung, Topografie, Statistik und Kalender
Bestand
E 3 A Gesetzgebung und Verordnungswesen: Verordnungen der Landgrafschaft und des Großherzogtums Hessen[-Darmstadt]

Laufzeit
Darmstadt, 1809 September 8

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Rechteinformation
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Letzte Aktualisierung
01.07.2025, 13:38 MESZ

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Objekttyp

  • Sachakte

Entstanden

  • Darmstadt, 1809 September 8

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