Sachakte
Verordnung: Grundsätzlich soll im Lande nur der Kalender des Invalideninstituts verkauft werden. Auswärtige Kalender sind abzustempeln und mit Sonderabgabe zu belegen; die Abgabenhöhe ist genau aufgeführt (Ausfertigung fünf Mal vorhanden sowie zwei Überweisungsschreiben vom 5. Dezember 1816)
- Archivaliensignatur
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E 3 A, 12/50
- Kontext
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Gesetzgebung und Verordnungswesen: Verordnungen der Landgrafschaft und des Großherzogtums Hessen[-Darmstadt] >> B Geschichte, Topografie, Kulturpflege >> B.2 Landesvermessung, Topografie, Statistik und Kalender
- Bestand
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E 3 A Gesetzgebung und Verordnungswesen: Verordnungen der Landgrafschaft und des Großherzogtums Hessen[-Darmstadt]
- Laufzeit
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Darmstadt, 1809 September 8
- Weitere Objektseiten
- Rechteinformation
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Es gelten die Nutzungsbedingungen der Staatsarchive in Hessen.
- Letzte Aktualisierung
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01.07.2025, 13:38 MESZ
Datenpartner
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Objekttyp
- Sachakte
Entstanden
- Darmstadt, 1809 September 8