Archivale

Beleidigung, Körperverletzung und Besitzstörung

Enthält: Peter Hamecher aus Lommersum beklagt sich beim Drossart der Herrschaft Kerpen und Lommersum, dass ihm Thell Herck, ebenfalls aus Lommersum, mehrfach Schaden zugefügt hatte. Zuerst habe er ihn bei der Hochzeit von Thießen Deusters Tochter vor vielen Fremden und Einheimischen beleidigt und in seiner Ehre angegriffen, anstatt anständig mit ihm zu reden. Zum zweiten hätte er ihm einen Trank, mit Tabak vermischt, verabreicht und ihn zum Trinken genötigt, obgleich er von anderen davor gewarnt worden wäre. Schließlich habe er seine Güter und Früchte von den Soldaten der Garnison in Euskirchen sequestrieren lassen, die die Früchte an sich genommen und verzehrt hätten. Er bittet das Gericht, den Schaden in Augenschein zu nehmen, und den Drossart von Kerpen und Lommersum, den Täter zur Schadloshaltung anzuhalten. Darüber an anderem Ort zu klagen, behält er sich dabei vor.

Reference number
GerKer, 1113
Extent
Schriftstücke: 1

Context
Schöffengericht Kerpen >> 4 Kriminalfälle der Niedergerichtsbarkeit >> 4.1 Beleidigung, üble Nachrede - ohne und mit Tätlichkeiten
Holding
GerKer Schöffengericht Kerpen

Date of creation
1650 (Mitte 17. Jahrhundert)

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Last update
17.09.2025, 3:08 PM CEST

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Object type

  • Archivale

Time of origin

  • 1650 (Mitte 17. Jahrhundert)

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