Urkunden
Truchsess Bertho d. Ä. von Schlotheim beurkundet, dass sein ehemaliger Schultheiß Dietrich von [Ober-] Mehler (Melre) mit Zustimmung seiner Brüder Albero, Werner, Albert und Johann, seiner Gemahlin Gertrud und seiner Kinder Dietrich, Adelheid, Jutta, Gertrud, Mechthild und Elisabeth sowie seiner übrigen Erben dem Kloster Volkenroda eine halbe Hufe in Großmehlra (Maiori Melre) testamentarisch vermacht hat. Jedoch sollen er und seine Erben diese halbe Hufe zu Erbrecht vom Kloster besitzen und jährlich zu Michaelis 3 Malter Mühlhäuser Maßes an Roggen, Weizen und Gerste zinsen. Außerdem verspricht Dietrich, dass er oder nach seinem Tode seine Frau und seine Söhne dem Kloster die schuldigen 4 Mark zahlen werden.
- Archivaliensignatur
-
Sächsisches Staatsarchiv, 10001 Ältere Urkunden, Nr. 00748a (Zu benutzen im Hauptstaatsarchiv Dresden)
- Sonstige Erschließungsangaben
-
Beglaubigungsmittel: SP (verloren).
Editionen: Reg.: Dob., Bd. 4, Nr. 459 (unvollständig).
- Kontext
-
10001 Ältere Urkunden >> 2. Geistliche Provenienzen >> 2.2. Klöster, Chorherrenstifte und Kollegiatstifte (siehe auch 2.4.03. Sonstige) >> 2.2.50. Volkenroda, Zisterzienserkloster
- Bestand
-
10001 Ältere Urkunden
- Laufzeit
-
1. Januar 1270
- Weitere Objektseiten
- Rechteinformation
-
Es gilt die Sächsische Archivbenutzungsverordnung vom 8. September 2022 (SächsGVBl. S. 526).
- Letzte Aktualisierung
-
21.03.2024, 08:20 MEZ
Datenpartner
Sächsisches Staatsarchiv. Bei Fragen zum Objekt wenden Sie sich bitte an den Datenpartner.
Objekttyp
- Urkunden
Entstanden
- 1. Januar 1270
Ähnliche Objekte (12)
Truchsess Bertho d. Ä. von Schlotheim beurkundet, dass sein ehemaliger Schultheiß Dietrich von [Ober-] Mehler (Melre) mit Zustimmung seiner Brüder Albero, Werner, Albert und Johann, seiner Gemahlin Gertrud und seiner Kinder Dietrich, Adelheid, Jutta, Gertrud, Mechthild und Elisabeth sowie seiner übrigen Erben dem Kloster Volkenroda eine halbe Hufe in Großmehlra (Maiori Melre) testamentarisch vermacht hat. Jedoch sollen er und seine Erben diese halbe Hufe zu Erbrecht vom Kloster besitzen und jährlich zu Michaelis 3 Malter Mühlhäuser Maßes an Roggen, Weizen und Gerste zinsen. Außerdem verspricht Dietrich, dass er oder nach seinem Tode seine Frau und seine Söhne dem Kloster die schuldigen 4 Mark zahlen werden.