Sachakte

Verordnung: Der Judenbraut soll als Morgengabe ein Zehntel steuerfrei bleiben. Bekommt sie aber das ganze Vermögen mit, soll der vierte Teil freibleiben. Zieht sie aber in ein Land, wo diese Befreiung nicht üblich ist, soll sie auch diese Befreiung in hiesigem Land nicht genießen

Archivaliensignatur
E 3 A, 3/1
Sonstige Erschließungsangaben
Identifikation: Fundstelle (Blatt / Seite): Nummer 10

Kontext
Gesetzgebung und Verordnungswesen: Verordnungen der Landgrafschaft und des Großherzogtums Hessen[-Darmstadt] >> L Juden
Bestand
E 3 A Gesetzgebung und Verordnungswesen: Verordnungen der Landgrafschaft und des Großherzogtums Hessen[-Darmstadt]

Laufzeit
Darmstadt, 1725 Dezember 4

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Rechteinformation
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Letzte Aktualisierung
01.07.2025, 13:39 MESZ

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Objekttyp

  • Sachakte

Entstanden

  • Darmstadt, 1725 Dezember 4

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