Sachakte
Verordnung: Der Judenbraut soll als Morgengabe ein Zehntel steuerfrei bleiben. Bekommt sie aber das ganze Vermögen mit, soll der vierte Teil freibleiben. Zieht sie aber in ein Land, wo diese Befreiung nicht üblich ist, soll sie auch diese Befreiung in hiesigem Land nicht genießen
- Archivaliensignatur
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                E 3 A, 3/1
 
- Sonstige Erschließungsangaben
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                Identifikation: Fundstelle (Blatt / Seite): Nummer 10
 
- Kontext
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                Gesetzgebung und Verordnungswesen: Verordnungen der Landgrafschaft und des Großherzogtums Hessen[-Darmstadt] >> L Juden
 
- Bestand
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                E 3 A Gesetzgebung und Verordnungswesen: Verordnungen der Landgrafschaft und des Großherzogtums Hessen[-Darmstadt]
 
- Laufzeit
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                Darmstadt, 1725 Dezember 4
 
- Weitere Objektseiten
 
- Rechteinformation
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- Letzte Aktualisierung
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                        01.07.2025, 13:39 MESZ
 
Datenpartner
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Objekttyp
- Sachakte
 
Entstanden
- Darmstadt, 1725 Dezember 4