Urkunde

Die Stadt Sangerhausen sagt Emele, Ehefrau Heinrichs von Hayn, Bürgers zu Nordhauens, für 500 [an Herzog Wilhelm III. von Sachsen gegangene] Gulden zu, ihr jährlich bis zum Wiederkauf, je zur Hälfte zu Michaelis und Walpurgis, 50 Rheinische Gulden zu zahlen. Die Zahlung soll in Halle oder in einem Umkreis von fünf Meilen um Sangerhausen erfolgen.- Weitere genannte Personen: Hans Kirst, Hans Mühlburg (Mulsborg), Klaus (Claus) Homrerl[?] und Hans Thorß, Ratsleute in Sangerhausen.

Archivaliensignatur
10001 Ältere Urkunden, Nr. 07033 (Zu benutzen im Hauptstaatsarchiv Dresden)
Alt-/Vorsignatur
Registratursignatur: W.A. III, 1515

Kontext
10001 Ältere Urkunden >> 1. Weltliche Provenienzen >> 1.3. Weitere weltliche Provenienzen
Bestand
10001 Ältere Urkunden

Laufzeit
14. Mai 1448

Provenienz
Laut Registratursignatur später in das gemeinsame Wittenberger Archiv der ernestinischen und albertinischen Linie der Wettiner gelangt (Hauptüberlieferung bis zu Leipziger Teilung von 1485, vereinzelt auch spätere Stücke).
Letzte Aktualisierung
10.12.2025, 15:35 MEZ

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Objekttyp

  • Urkunden

Entstanden

  • 14. Mai 1448

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