Urkunde
Die Stadt Sangerhausen sagt Emele, Ehefrau Heinrichs von Hayn, Bürgers zu Nordhauens, für 500 [an Herzog Wilhelm III. von Sachsen gegangene] Gulden zu, ihr jährlich bis zum Wiederkauf, je zur Hälfte zu Michaelis und Walpurgis, 50 Rheinische Gulden zu zahlen. Die Zahlung soll in Halle oder in einem Umkreis von fünf Meilen um Sangerhausen erfolgen.- Weitere genannte Personen: Hans Kirst, Hans Mühlburg (Mulsborg), Klaus (Claus) Homrerl[?] und Hans Thorß, Ratsleute in Sangerhausen.
- Archivaliensignatur
-
10001 Ältere Urkunden, Nr. 07033 (Zu benutzen im Hauptstaatsarchiv Dresden)
- Alt-/Vorsignatur
-
Registratursignatur: W.A. III, 1515
- Kontext
-
10001 Ältere Urkunden >> 1. Weltliche Provenienzen >> 1.3. Weitere weltliche Provenienzen
- Bestand
-
10001 Ältere Urkunden
- Laufzeit
-
14. Mai 1448
- Provenienz
-
Laut Registratursignatur später in das gemeinsame Wittenberger Archiv der ernestinischen und albertinischen Linie der Wettiner gelangt (Hauptüberlieferung bis zu Leipziger Teilung von 1485, vereinzelt auch spätere Stücke).
- Letzte Aktualisierung
- 10.12.2025, 15:35 MEZ
Datenpartner
Dieses Objekt wird bereitgestellt von:
Sächsisches Staatsarchiv.
Bei Fragen zum Objekt wenden Sie sich bitte an den Datenpartner.
Objekttyp
- Urkunden
Entstanden
- 14. Mai 1448