Urkunde

Hermann, Otten Sohn von Nassau und Hille seine Hausfrau, bekennen von Abt Arnold zu Arnstein und dem Konvent daselbst für sich und ihre Erben einen Weingarten im Nassauer Gericht, der „Monig“ genannt, gegen eine jährliche Abgabe von einer Mark Pfennigen auf St. Martinstag zahlbar, verliehen erhalten zu haben.

Archivaliensignatur
350, U 30
Formalbeschreibung
Ausfertigung, Pergament, angehängtes Siegel ab. Zeuge: Johann von Stein.
Sonstige Erschließungsangaben
Identifikation (Urkunde): Originaldatierung: D. 1381 In octava St. Johannis baptistae

Kontext
Amt Nassau (dreiherrisch) >> Urkunden >> 1 1150-1400
Bestand
350 Amt Nassau (dreiherrisch)

Laufzeit
1381 Juli 1

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Letzte Aktualisierung
17.06.2025, 14:07 MESZ

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Objekttyp

  • Urkunde

Entstanden

  • 1381 Juli 1

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