Sachakte

Ausschreiben: Mit Bezug auf das Ausschreiben vom 31. August 1826 wird nochmals darauf hingewiesen, dass über alle bei den Untergerichten auf fünf Jahre Probezeit eingestellten Personen drei Monate vor Ablauf dieser Zeit unaufgefordert ein Bericht über das Betragen eines solchen Staatsdieners einzureichen ist

Archivaliensignatur
E 3 A, 80/50

Kontext
Gesetzgebung und Verordnungswesen: Verordnungen der Landgrafschaft und des Großherzogtums Hessen[-Darmstadt] >> D Landesverwaltung >> D.2 Landesdienst, Personal >> D.2.1 Einstellung, Beförderung, Amtspflichten und -freiheiten, Kautionsstellung
Bestand
E 3 A Gesetzgebung und Verordnungswesen: Verordnungen der Landgrafschaft und des Großherzogtums Hessen[-Darmstadt]

Laufzeit
Gießen, 1833 Oktober 23

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Rechteinformation
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Letzte Aktualisierung
01.07.2025, 13:40 MESZ

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Objekttyp

  • Sachakte

Entstanden

  • Gießen, 1833 Oktober 23

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