Sachakte
Ausschreiben: Mit Bezug auf das Ausschreiben vom 31. August 1826 wird nochmals darauf hingewiesen, dass über alle bei den Untergerichten auf fünf Jahre Probezeit eingestellten Personen drei Monate vor Ablauf dieser Zeit unaufgefordert ein Bericht über das Betragen eines solchen Staatsdieners einzureichen ist
- Archivaliensignatur
-
E 3 A, 80/50
- Kontext
-
Gesetzgebung und Verordnungswesen: Verordnungen der Landgrafschaft und des Großherzogtums Hessen[-Darmstadt] >> D Landesverwaltung >> D.2 Landesdienst, Personal >> D.2.1 Einstellung, Beförderung, Amtspflichten und -freiheiten, Kautionsstellung
- Bestand
-
E 3 A Gesetzgebung und Verordnungswesen: Verordnungen der Landgrafschaft und des Großherzogtums Hessen[-Darmstadt]
- Laufzeit
-
Gießen, 1833 Oktober 23
- Weitere Objektseiten
- Rechteinformation
-
Es gelten die Nutzungsbedingungen der Staatsarchive in Hessen.
- Letzte Aktualisierung
-
01.07.2025, 13:40 MESZ
Datenpartner
Hessisches Staatsarchiv Darmstadt. Bei Fragen zum Objekt wenden Sie sich bitte an den Datenpartner.
Objekttyp
- Sachakte
Entstanden
- Gießen, 1833 Oktober 23