Urkunden
König Karl tut der Stadt Bopfingen die Gnade, dass die Bürger fortan weder dem Reich noch jemanden anders Hauptrecht oder Fall geben, sondern, wenn jemand stirbt, der Herr nur das Gewand erhalten solle, in dem derselbe am Montag zur Straße oder Kirche geht.
- Archivaliensignatur
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Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, H 51 U 539
- Sprache der Unterlagen
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Deutsch
- Sonstige Erschließungsangaben
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Ausstellungsort: Nürnberg
Aussteller: Karl IV., König
Empfänger: Stadt Bopfingen
Überlieferungsart: Ausfertigung
Siegelbeschreibung: Siegel leicht beschädigt
Publiziertes Regest: RI VIII n. 6652
- Kontext
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Kaiserselekt >> Urkunden
- Bestand
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Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, H 51 Kaiserselekt
Nürnberg N
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- Rechteinformation
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- Letzte Aktualisierung
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20.01.2023, 16:50 MEZ
Datenpartner
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Objekttyp
- Urkunden
Beteiligte
- Reichsstadt Bopfingen
Entstanden
- 1350 Mai 22