Archivale
Weidefrevel; Schadensersatzforderung
Enthält: Das Gericht ermittelt zur Klage von Zenses Flonder (oder Flander), dass in der Karwoche Gerhardt Offergeldt, der Schäfer des Propsthalfen, mit seinen Schafen seinen Morgen Land auf dem Forst, nahe des Bachs, der mit Roggen besät war, dermaßen beweidete, dass er schon bei den beiden Bürgermeistern Theiwiß Kraux und Hans Heinrich Schieffer sich habe beschweren und Schadensersatz fordern müssen, "wie solches dan in dergleichen pfehl [Fällen] hieselbst brauchlich". Und obwohl die Bürgermeister den Ort sogleich in Augenschein genommen und den Schaden festgestellt hatten, weigere sich der Schäfer, den ihm zur Restituierung auferlegten Malter Roggen an den Geschädigten zu zahlen, ja sogar leugne er den Schaden ganz ab. Der Kläger bittet daher, den Schäfer zur Zahlung des anbefohlenen Schadensersatzes anzuhalten ("umb Execution gegen besagtten Schieffer angestandten") und mittels der Zeugen Tringen/Catharina Conradt, Werner Schloßers, des Feldschützen Wingart Wihrts und des Bürgermeisters Theiwiß Kraux den Sachverhalt zu untersuchen und zu protokollieren. Die Zeugen werden nun nacheinander vernommen. Catharina Conradt (28 Jahre), die von ihrem Grundstück an der Mühle aus den Vorfall beobachtete, wusste zunächst nicht, wessen Schafe da auf dem Kornfeld weideten, und vermutete, es seien die ihres Schwagers Laurentz Dauerkaußen. Werner Schloßer, der zur selben Zeit in seines Vaters Garten arbeitete, klärte sie auf. Er berichtet, dass die Schafe ausgebrochen und am Bach entlang, über die Brücke auf das besagte Feld gelaufen waren, während der Schäfer Offergeldt sich in Johann Jägers Haus aufhielt. Offergeldt hätte ihnen sogleich den Hund nachgeschickt, der aber nichts ausrichten konnte. Erst er selbst hätte dann, zusammen mit dem Hund, die Tiere von der Weide abbringen können. Der Bürgermeister Theiwiß Kraux erklärt, dass er und sein Mitbürgermeister dem Schäfer 14 Mark Abfindung bei Androhung größerer Strafe auferlegt hätten. Offergeldt habe sich daraufhin entschuldigen wollen, aber zugleich beschwichtigt, es sei "nur ein Schaff, 6 oder 7 uff besagtter Saeth gewesen", ob er wegen solch geringem Schaden Ersatz leisten müsse? Auch gegenüber dem Feldschützen Wingard Wihrts (55 Jahre), der die Exekution des bürgermeisterlichen Befehls vornahm - so sagt dieser vor Gericht -, habe Offergeldt den Schaden herunterzuspielen versucht. Es sei nur etwa ein Drittel seiner Schafe auf das besäte Feld gelaufen. Der Beklagte versucht Zeit zu gewinnen und bittet, "ehe undt bevor etwan rechtlich gefordert werde", um eine Abschrift des Rotulus und der Zeugenaussagen, "in finem desuper necessaria agendi". Das Gericht erlaubt es, legt ihm jedoch auf, entweder eine Kaution auf fernere Einlassung ("futuro judiciam sufficientem") zu leisten oder aber, wenn er das nicht könnte, dass der Gerichtsbote mehrere Schafe in den Pfandstall holen solle. Als nächster Gerichtstermin wird der 15.4. festgesetzt.
- Reference number
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GerKer, 886
- Extent
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Schriftstücke: 2
- Context
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Schöffengericht Kerpen >> 3 Nachbarrechtssachen, Freveltaten
- Holding
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GerKer Schöffengericht Kerpen
- Indexbegriff subject
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Gerichtskostenrechnung
Gerichtsprotokoll
Schafe, Schäfer - s. auch Landwirtschaft
Weidefrevel
- Indexentry person
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Conradt, Tringen/Catharina
Dauerkaußen, Laurentz
Flonder (Flander), Zenses
Hans Heinrich Schieffer
Jäger, Johann
Kraux, Theiwiß, Bürgermeister 1687
Mausbach, Schöffe
Offergeldt, Gerhardt, Schäfer
Schadensersatzforderung
Schloßers, Werner
Sieger, Schöffe 1687
Wihrts, Wingart, Feldschütze
- Date of creation
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1687 April 12/15
- Other object pages
- Delivered via
- Last update
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05.11.2025, 3:26 PM CET
Data provider
Stadtarchiv Kerpen. If you have any questions about the object, please contact the data provider.
Object type
- Archivale
Time of origin
- 1687 April 12/15