Akte
Verordnung bezüglich Arbeiten in der Carlstadt. 1.Den hiesigen Zunftgenossen wird bei Bauprojekten Vorzug vor auswärtigen Meistern gegeben. 2.Die Unternehmer sollen vorzugsweise auf hiesige Arbeiter zurückgreifen. 3.Auswärtigen Arbeitern ist das debauchieren (von der Arbeit abhalten) oder abwerben hiesiger Gesellen bei Strafe verboten. 4.Alle auswärtigen Arbeiter sollen ”vor künftigen halben November mit Weib und Kinderen“ zu ihrem vorherigen Wohnort zurückkehren. (S. 172-174)
- Archivalientitel
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Normal - Verordnungen von 1780 - 1790
- Kontext
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Stadtverwaltung Düsseldorf vor 1815 (alt: Bestand I) >> ältere Archivalien verschiedener Provenienz >> Normal - Verordnungen von 1780 - 1790
- Bestand
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0-1-1 Stadtverwaltung Düsseldorf vor 1815 (alt: Bestand I) Stadtverwaltung Düsseldorf vor 1815 (alt: Bestand I)
- Laufzeit
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(29.9.1789)
- Weitere Objektseiten
- Geliefert über
- Letzte Aktualisierung
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05.11.2025, 15:21 MEZ
Datenpartner
Stadtarchiv Düsseldorf. Bei Fragen zum Objekt wenden Sie sich bitte an den Datenpartner.
Objekttyp
- Akten
Entstanden
- (29.9.1789)