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Peinliches Protokoll in Sachen der Catharina, Witib des Jerg Vodin

Regest: Nachdem dieselbe von Anna, Hausfrau des Ludwig Bidermann, und Elisabetha, Hausfrau des Ludwig Dieringer, als verhafteten Unholden (= Hexen) angegeben, sowie von der Witib des Lorenz Hertwickh bezichtigt worden ist, dass sie ihren Mann umgebracht, und sonst bei männiglich (= jedermann) im Verdacht gewesen ist, ihren beiden Männern mit Gift vergeben zu haben, und dannenhero (= in der Folge) der Hexerei überzeugt (= überführt) worden ist, ist die Catharina auf Befehl des Rats am Donnerstag, 10. Oktober 1633, in Haft genommen und alsbald peinlich befragt worden. Sie hat aber damals ganz unschuldig sein und nichts bekennen wollen.
Am Freitag, 11. Oktober, ist die Tortur an der verhafteten Catharina reiteriert (= wiederholt) worden. Da hat sie dann bekannt:
1) dass der böse Geist vor ungefähr 6 Jahren im Waschhaus zu ihr gekommen sei und ihr zugemutet habe, sich ihm zu ergeben, wogegen er ihr von der Last, die sie wegen des zehrhaften (= aufwendigen) Lebens und Wesens ihres 1. Mannes hatte, und dass sie sonst so üble Zeit hatte, abhelfen wollen. Sie habe sich ihm damals ergeben und Gott abgesagt.
2) Sie habe Salben und Pulver von dem bösen Geist, der sich Grässlin nannte, empfangen und Unzucht mit ihm getrieben.
3) Ihrem 2. Mann, Jerg Vodin, hab sie mit ihrem Pulver in einer Suppe vergeben, dass er hinsiechte.
4) Lorenz Hertwickh habe sie in den Arm genommen und mit ihrer Salbe so angegriffen, dass er bald hernach Todes verfuhr.
5) Ihrem 1. Mann, Peter Ammer, habe sie gleichfalls vor 6 Jahren von ihrem Pulver auf die Suppe getan, dass er 3 Jahr siechte und schliesslich starb.
6) Sie sei etlichemal bei Nacht zu den Unholden-Tänzen hinausgefahren, wozu sie einen Stecken gebrauchte, den sie stets salbte.
7) Ihre Gespielen (= Gesellinnen) seien gewesen das Häfner-Babele, Schmied Thelins Tochter, die Traut, wie auch des Mosis Agneslins beide Töchter Anna und Elisabetha.
Den 14. Oktober 1633 hat sich die verhaftete Catharina zu allen obigen Punkten nochmals gutwillig bekannt und um ein gnädiges Urteil gebeten.

Reference number
A 2 f (Hexenprozesse) Nr. A 2 f (Hexenprozesse) Nr. 7762
Formal description
Beschreibstoff: Pap.
Further information
Genetisches Stadium: Or.

Context
Reichsstädtische Urkunden und Akten (Bde. 23-25) >> Bd. 23 Hexenprozesse
Holding
A 2 f (Hexenprozesse) Reichsstädtische Urkunden und Akten (Bde. 23-25)

Date of creation
1633 Oktober 11

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Last update
20.03.2025, 11:14 AM CET

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Object type

  • Archivale

Time of origin

  • 1633 Oktober 11

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