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Antrag und Gewährung der Sequester nach bereits zugestandener Immission

Enthält: Der Anwalt der Karmeliterherren beruft sich auf das Dekret vom 22.6., das seinen Mandaten die Immission auf die in einem (nicht genannten) Schuldverhältnis versprochenen Unterpfänder eingeräumt hatte. Da der Beklagte der Aufforderung aber in den darauffolgenden Wochen nicht nachgekommen war, und man befürchtete, dass Brewer inzwischen die Feldfrüchte auf den Unterpfandfeldern trotz des gerichtliche verhängten Verbots verstecken oder veräußern würde, soll das Gericht jetzt die Sequestration auf die Ernteerträge verhängen und dem Gerichtsboten den Vollzug befehlen. Schultheiß Hansonis und die Schöffen Maußbach und Hamecher geben der Forderung statt. Der Gerichtsbote soll die Früchte abholen und in eine neutrale ("unpartheyische") Scheune bringen.

Reference number
GerKer, 1054
Extent
Schriftstücke: 2

Context
Schöffengericht Kerpen >> 1 Zivilsachen >> 1.4 Pachtstreitigkeiten
Holding
GerKer Schöffengericht Kerpen

Date of creation
1660 Juli 3

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Last update
05.11.2025, 3:48 PM CET

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Object type

  • Archivale

Time of origin

  • 1660 Juli 3

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