Urkunden

König Ruprecht bestätigt das Herkommen beim Hofgericht zu Rottweil: 1) Dass dessen Urteile unanfechtbar sein sollen. 2) Der König soll die vom Hofgericht ausgesprochene Acht nur mit Willen des Klägers aufheben können. 3) Der kaiserliche Hof zu Rottweil, den Kaiser Karl IV. der Stadt gegeben hat, wird derselben bestätigt.

König Ruprecht bestätigt das Herkommen beim Hofgericht zu 1) Dass dessen Urteile unanfechtbar sein sollen. 2) Der König soll die vom Hofgericht ausgesprochene Acht nur mit Willen des Klägers aufheben können. 3) Der kaiserliche Hof zu Rottweil, den Kaiser Karl IV. der Stadt gegeben hat, wird derselben bestätigt. | Digitalisierung: Landesarchiv Baden-Württemberg

Namensnennung 3.0 Deutschland

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Archivaliensignatur
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, H 51 U 1115
Sprache der Unterlagen
Deutsch
Sonstige Erschließungsangaben
Ausstellungsort: Heidelberg

Aussteller: Ruprecht, König

Empfänger: Stadt Rottweil

Überlieferungsart: Ausfertigung

Siegelbeschreibung: Siegel beschädigt

Publiziertes Regest: Regesten Pfalzgrafen 2 n. 3667

Kontext
Kaiserselekt >> Urkunden
Bestand
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, H 51 Kaiserselekt

Indexbegriff Person
Indexbegriff Ort
Heidelberg HD
Rottweil RW

Laufzeit
1404 August 13
Provenienz
Reichsstadt Rottweil

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Rechteinformation
Letzte Aktualisierung
20.01.2023, 16:51 MEZ

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Objekttyp

  • Urkunden

Beteiligte

  • Reichsstadt Rottweil

Entstanden

  • 1404 August 13

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