Urkunden
König Ruprecht bestätigt das Herkommen beim Hofgericht zu Rottweil: 1) Dass dessen Urteile unanfechtbar sein sollen. 2) Der König soll die vom Hofgericht ausgesprochene Acht nur mit Willen des Klägers aufheben können. 3) Der kaiserliche Hof zu Rottweil, den Kaiser Karl IV. der Stadt gegeben hat, wird derselben bestätigt.
- Archivaliensignatur
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Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, H 51 U 1115
- Sprache der Unterlagen
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Deutsch
- Sonstige Erschließungsangaben
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Ausstellungsort: Heidelberg
Aussteller: Ruprecht, König
Empfänger: Stadt Rottweil
Überlieferungsart: Ausfertigung
Siegelbeschreibung: Siegel beschädigt
Publiziertes Regest: Regesten Pfalzgrafen 2 n. 3667
- Kontext
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Kaiserselekt >> Urkunden
- Bestand
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Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, H 51 Kaiserselekt
Rottweil RW
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- Digitalisat im Angebot des Archivs
- Rechteinformation
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- Letzte Aktualisierung
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20.01.2023, 16:51 MEZ
Datenpartner
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Objekttyp
- Urkunden
Beteiligte
- Reichsstadt Rottweil
Entstanden
- 1404 August 13