Archivale
Huge ./. Wittover. Kläger ist Melchior Huge, nach seinem Tod 1616 seine Witwe (2. Frau) Elsa Krik, die zum Vormund ihrer Kinder Johan, Melchior und Berndt Huge bestellt wird. Beklagter ist Sebastian Wittover, der im Winter 1607/08 stirbt. An seine Stelle treten seine Töchter 1. Margarete, Frau Johan Eicholt, 2. Elisabeth, Frau Hermann Frencking, früher Witwe Johan Jonas, 3. Gertrud und Anna im kleinen Schwesternhaus zu Koesfeld, ferner sein Enkel Johan Honasch, Sohn seiner + Tochter Maria Wittover, Frau des + Bernd Honasch. Vormünder der letzteren sind zuerst Rotger Osnabrüg, Albert Honasch und Bernard Wittover, später Johan Eicholt und Johan Rulle.
Darin: Anlage: Abschrift des Heiratsvertrags zwischen Sebastian Wittover und Elsa Dreisseler, Witwe Berndt Holtebuer in 1598. Zeugen: Notar Johan Einhaus und Goldschmiedegildemeister Andreas Wilckinckhoff.
Enthält: Margarete Wittover, Frau Johan Eicholt stirbt 1616; Eichholt verheiratet sich wieder, an ihre Stelle treten ihre Töchter Elisabeth Eicholt, Frau Georg Schürman und N., Herman Alerdinck, sowie ihre minderjährigen Söhne Sebastian und Gerd, vertreten durch ihre Vormünder Konrad Humperdinck und Bernd Dirckman. Der Kläger hatte in 1. Ehe die Tochter Elsa des Beklagten zur Frau; sie starb 1603 am Samstag nach Pfingsten. Dann starb ihre Mutter Elsa Oisthaus. Der Beklagte schritt nun zur 2. Ehe mit Elsa Dreisseler. 1604 starb dann die Tochter des Beklagten Katharina Wittover im Kloster Hoffringe. Der Kläger hatte aus seiner I. Ehe einen Sohn Sebastian, der 1607 starb. Der Beklagte hat bei seiner Wiederverheiratung nicht geschichtet. Der Kläger führt nun aus, dass die Hälfte seines Vermögens auf seine Kinder bzw. seinen Enkel Sebastian Huge gefallen sei, dieser sei ebenso an der Erbschaft nach der Katharina Wittover berechtigt. Der Kläger verlangt als Rechtsnachfolger seines Sohnes vom Beklagten zunächst Auskunft (Inventurlegung) über das Vermögen zur Zeit der Wiederverheiratung des Beklagten. Später verlangt er von den Erben des Beklagten das Anerkenntnis, dass der Beklagte über die Hälfte seines damaligen Vermögens nicht testamentarisch verfügen dürfte. Die Beklagten wenden ein, dass der Kläger durch Zuwendungen insbesondere durch die Mitgift seiner Frau genug erhalten habe, er habe auf Schichtung verzichtet. Die Rechtsfragen werden ausführlich behandelt. Als Zeugen werden vernommen (über die Sterbefälle) 1. Wandbereider Johan Henneweg, 50 J. alt; 2. Schneider Johan Saerbeck, 56 J. alt; 3. Wandbereider Berndt Morsse, 50 J. alt. Eine Prozessvollmacht des St. Annahauses in Coesfeld liegt bei, Vollmacht erteilen der „Vater“ Albert Ebbeler, die „Mutter“ Anna Schwerdes und die Prokuratrix Margarete Budde. Erwähnt werden Adrian Herssing, Gerard Kerckering, Herman Bisping, Henrich Nieland, Christoffer Slap, Bernard Wittfeldt, Jakob zum Busche, alle Kopisten; Herman zur Ahe; Kompthur (?) Detten in Ludgeri.
- Reference number
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B-C Civ, 112
- Context
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Causae Civiles (Zivilprozessakten) >> 1601-1700
- Holding
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B-C Civ Causae Civiles (Zivilprozessakten)
- Date of creation
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(1598) 1607-1617
- Other object pages
- Delivered via
- Last update
-
17.09.2025, 2:53 PM CEST
Data provider
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Object type
- Archivale
Time of origin
- (1598) 1607-1617
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