Archivale
Vaterschaft und Unterhaltszahlung
Enthält: Johann Dusterwald beschuldigt Peter Weisweiler, der Vater des gerade geborenen Kindes seiner Tochter Agnes zu sein. Die Zeugen bestätigen dies. Da sich der Beklagte durch Flucht entzieht, wird sein Oheim Gottfried Dapper zur Verantwortung gestellt. Er soll bei Strafe von 5 Gulden die Taufgebühren bezahlen, damit das Kind möglichst bald getauft werden könne, wie es damals üblich war, weil das Kind wegen der hohen Kindersterblichkeit gefährdet war ("ob periculum mortis"). Dapper weigert sich und appelliert nach Düsseldorf. Nicht er, sondern die unmittelbaren Verwandten und Erben Weisweilers müssten für die Taufkosten aufkommen. Das Kind überlebt, so dass sich das Verfahren nun auf die Unterhaltskosten ausweitet. Peter Weisweiler soll wöchentlich 20 Stüber an Alimenten zahlen. Zur Unterstreichung der Zahlungspflicht Weisweilers wird sein Anteil aus der Erbteilung mit seinem Bruder Johann Dapper (die Erbgrundstücke sind beschrieben) mit herangezogen. Trotz des Protests der Miterben, Martin Scheben für Johann Dapper, werden die Grundstücke den Klägern als Schadensersatz zugewiesen. 1735 wird die Angelegenheit wieder aufgenommen und dem Kerpener Gericht befohlen, den bisherigen Verlauf zu schildern.
- Reference number
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GerKer, 380
- Extent
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Schriftstücke: 11
- Context
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Schöffengericht Kerpen >> 1 Zivilsachen >> 1.5 Vaterschafts- und Unterhaltsklagen
- Holding
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GerKer Schöffengericht Kerpen
- Indexbegriff subject
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Gerichtskostenrechnungen
Güterbeschreibung
Unterhaltszahlung
Vaterschaftsklage
- Indexentry person
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Ahrum, Stephan
Dapper - Johann
Dapper - Gottfried
Dusterwald - Agnes
Dusterwald, Johann
Frisch, Everhard
Scheben, Martin
Schieffers, Caecilia, Hebamme
Weisweiler, Peter, alias Dapper
- Date of creation
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1717 - 1735
- Other object pages
- Delivered via
- Last update
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17.09.2025, 3:30 PM CEST
Data provider
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Object type
- Archivale
Time of origin
- 1717 - 1735