Akten
Waren aus dem Lagerhaus zu Berlin, die ihnen erteilten Vorrechte überhaupt und besonders bei Konkursen von Kaufleuten
Enthält auch: Reskript des königlichen Generaldirektors vom 12. Dezember 1747, dass es dem Tuchfabrikanten Wegelin in Berlin untersagt ist Tücher aus spanischer Wolle anzufertigen. - Kabinettsorder vom 15. Juni und 11. Juli 1782, worin den Kaufleuten verboten wird mit fremden feinen Töchtern zu verhandeln damit diese ihren Bedarf aus dem Lagerhause beziehen.
- Reference number
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A 8, Nr. 194 (Benutzungsort: Magdeburg)
- Former reference number
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VIII, 1a.
- Context
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Kriegs- und Domänenkammer zu Magdeburg. Generalia. I. Auswärtige Angelegenheiten und innere Verwaltung >> 08. Fabriken, Manufakturen und ihre Beförderung
- Holding
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A 8 (Benutzungsort: Magdeburg) Kriegs- und Domänenkammer zu Magdeburg. Generalia. I. Auswärtige Angelegenheiten und innere Verwaltung
- Date of creation
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1719 - 1782
- Other object pages
- Last update
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17.04.2025, 3:31 PM CEST
Data provider
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Object type
- Akten
Time of origin
- 1719 - 1782