Akten

Waren aus dem Lagerhaus zu Berlin, die ihnen erteilten Vorrechte überhaupt und besonders bei Konkursen von Kaufleuten

Enthält auch: Reskript des königlichen Generaldirektors vom 12. Dezember 1747, dass es dem Tuchfabrikanten Wegelin in Berlin untersagt ist Tücher aus spanischer Wolle anzufertigen. - Kabinettsorder vom 15. Juni und 11. Juli 1782, worin den Kaufleuten verboten wird mit fremden feinen Töchtern zu verhandeln damit diese ihren Bedarf aus dem Lagerhause beziehen.

Reference number
A 8, Nr. 194 (Benutzungsort: Magdeburg)
Former reference number
VIII, 1a.

Context
Kriegs- und Domänenkammer zu Magdeburg. Generalia. I. Auswärtige Angelegenheiten und innere Verwaltung >> 08. Fabriken, Manufakturen und ihre Beförderung
Holding
A 8 (Benutzungsort: Magdeburg) Kriegs- und Domänenkammer zu Magdeburg. Generalia. I. Auswärtige Angelegenheiten und innere Verwaltung

Date of creation
1719 - 1782

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Last update
17.04.2025, 3:31 PM CEST

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Object type

  • Akten

Time of origin

  • 1719 - 1782

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