Urkunde
Vor Dr. Johan Wesselinck, Richter in der Stadt Münster, gestatten Jurgen Bispinck, Ratmann der Stadt, und seine Frau Gerdruydt dem Wullenamt der Stadt, eine Walkemühle hinter ihrem letzten Kornglint auf das verlorene Wasser zur Sudmühle (Suetmollen) mit einer eigenen Tür nach außen zu errichten. Es soll auch niemandem gestattet werden, dort zu walken, wenn er nicht der münsterschen Wullnergilde angehört. Die Wullner sollen ein Drittel mit Brettern oder einer Lehmwand oberhalb der Kornmühle abkleiden, wo der Walker sein Werk und seine Schlafstatt haben soll. Müller und Walker sollen fleißig auf Licht und Feuer aufpassen, damit kein Schaden geschieht. Bispinck erhält die Kornmühle in Stand ohne Mithilfe der Wullner. Diese dürfen nur dann walken, wenn der Müller Roggen und Weizen mahlt. Wenn das Walkrad, das in Bispincks Mahlgotten liegt, Eisen nötig hat, soll das der Walker besorgen. Das Wullenamt soll auch eine Walkemühle auf der Umflut ohne Bispincks Mitwirkung errichten, dort darf nur gewalkt werden, wenn das Wasser über die Flutschotten fällt. Der Müller soll die Schotten nicht aufziehen, wenn Laken zu walken sind. Bispinck erhält dafür 10 Taler, seine Frau 8 Taler zum Weinkauf. Die Erlaubnis des Bischofs zur Errichtung der Walkemühle hat die Stadt eingeholt. Bei Hochwasserschäden wollen beide Seiten zusammenwirken. Jurgen Bispinck erhält als Crundherr für jedes gewalkte Laken 10 Pf. Für die Zahlung sind die Gildemeister verantwortlich. Für das Fahren der Laken mit dem Mühlenspann erhält Bispinck 4 Pf. je Laken. Nach 30 Jahren soll die Abmachung erneuert werden. Dabei sind 5 Taler an den Grundherrn zu zahlen. Die Wullner versprechen, jährlich auf Heiligabend ein halbes Viertel Wein an Bispinck zu liefern, den Gildemeistern will dieser dafür ein Stück frischen Fisches senden. Der Müller soll die gewalkten Laken auf einem Kerbstock vermerken. Der Richter siegelt. Zeugen: Johan Bolandt, Kemner, Sweder Bispinck, Tonyes Tunneken, Johan Hoveman von Bispincks Seiten, Johan Vernheide, Johan Meyners, beide Gildemeister des Wullenamtes, Hinrich Holscher, Johan Mencke, Albert Jockwech, Lueke Averhuys, Werneke Jochwerinck, Gerdt Grove von Seiten des Wullenamtes. Datum unde gescheyn tor Suetmollen. up dach Visitationis Marie virginis
- Reference number
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U 129u, 606
- Formal description
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Vermerke: Pgt.
Siegel anhängend.
Alte Sign.: P/D Nr. 3
- Context
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Familie von Kerckerinck zur Borg (Dep.) - Urkunden >> 2. Urkunden 1500-1574
- Holding
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U 129u Familie von Kerckerinck zur Borg (Dep.) - Urkunden
- Date of creation
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1555 Juli 02
- Other object pages
- Delivered via
- Last update
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17.09.2025, 3:41 PM CEST
Data provider
Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Westfalen. If you have any questions about the object, please contact the data provider.
Object type
- Urkunde
Time of origin
- 1555 Juli 02