Urkunde

Martin Kuder, B. zu Stuttgart, wegen ungebührlichen Verhaltens erneut zu Stuttgart gef., jedoch auf seine, seiner Frau und Freundschaft Bitten begnadigt und mit der Auflage freigel., von seinem bisherigen Verhalten abzustehen, seine Familie wohl zu halten, alle heimlichen und offenen Zechen zu meiden, täglich daheim nicht mehr als 2 bzw. den ganzen Tag über 3 Viertel Wein zu trinken (wozu eine besondere Kanne gemacht werden soll), widrigenfalls er wieder eingekerkert und angeschmiedet werden soll, gelobt an Eides statt, alle diese Artikel zu befolgen, und schwört U.

Bild 1 | Digitalisierung: Landesarchiv Baden-Württemberg

Namensnennung 3.0 Deutschland

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Archivaliensignatur
Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, A 44 U 4483
Umfang
Ausf., Pap.; 1 Pap.S.
Sonstige Erschließungsangaben
Siegler: Bm. und Gericht der Stadt Stuttgart mit dem gemeinen S. der Stadt

Überlieferungsart: Ausfertigung

Vermerke: 1 Pap. S.

Anmerkungen: Vgl. U 4461

Kontext
Urfehden >> 8. Band 8: Stuttgart, Stadt und Amt >> 1. Stuttgart, Stadt
Bestand
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, A 44 Urfehden

Indexbegriff Person
Kuder, Martin

Laufzeit
1559 Mai 26

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Rechteinformation
Letzte Aktualisierung
21.11.2025, 15:32 MEZ

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Objekttyp

  • Urkunden

Entstanden

  • 1559 Mai 26

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