Bestand

Amt Heringen (Bestand)

Geschichte: Das Amt Heringen befand sich im gemeinsamen Besitz der Grafen von Schwarzburg und Stolberg. 1815 fiel die bisher sächsische Landeshoheit an Preußen, das 1819 die schwarzburgischen Rechte käuflich erwarb. 1836 verkaufte Preußen die Rechte an die Grafen von Stolberg-Stolberg.

Der Bestand gelangte mit den Aktenabgaben der Amtsgerichte an das Hauptstaatsarchiv.

Weitere Angaben siehe 1.5.2 Ältere Kreis- und Amtshauptmannschaften, Ämter

Inhalt: Kriminaluntersuchungen.

Bestandssignatur
Sächsisches Staatsarchiv, 13663
Umfang
0,10 (nur lfm)

Kontext
Sächsisches Staatsarchiv (Beständegliederung) >> 01. Markgrafschaft Meißen, Albertinisches Herzogtum und Kurfürstentum / Königreich Sachsen bis 1831 >> 01.05 Behörden und Einrichtungen der Erblande >> 01.05.02 Ältere Kreis- und Amtshauptmannschaften, Ämter

Bestandslaufzeit
1671 - 1717

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Rechteinformation
Es gilt die Sächsische Archivbenutzungsverordnung vom 8. September 2022 (SächsGVBl. S. 526).
Letzte Aktualisierung
27.11.2023, 08:58 MEZ

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Objekttyp

  • Bestand

Entstanden

  • 1671 - 1717

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