Urkunden

Philipp Scheer von Oberlenningen, wegen des Auswerfens von Grenzsteinen und wegen allgemeinen zanksüchtigen und widerspenstigen Verhaltens zu Kirchheim u.T. im Gefängnis gelegen, wo er in seiner Halsstarrigkeit verharrte und das Recht verlangte, auf sein Begehren hin vom herzoglichen Anwalt peinlich beklagt, nach ordentlichem Verfahren und nach Besichtigung des an einer Wegweiche gelegenen Tatortes dazu verurteilt, innerhalb eines Monats 40 fl an den Herzog zu zahlen, sich sein Leben lang botmäßig zu verhalten, niemand außerhalb des Rechts zu behelligen, ferner alle Zechen und Gesellschaften künftig zu meiden und keine Waffen mehr zu tragen, außerdem die Wegweiche künftig gemäß dem Wortlaut einer besiegelten Urkunde zu achten und für alle entstandene Unkosten und Schäden aufzukommen, verpflichtet sich, dies alles auszuführen und zu halten, und schwört U.

Digitalisierung: Landesarchiv Baden-Württemberg

Namensnennung 3.0 Deutschland

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Archivaliensignatur
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, A 44 U 2233
Sonstige Erschließungsangaben
Schaden: Siegel leicht besch.

Siegler: die ehrsamen und weisen Bm. und Gericht zu Kirchheim mit dem gemeinen Sekret-S. der Stadt

Überlieferungsart: Ausfertigung

Vermerke: 1 S.

Kontext
Urfehden >> 3. Band 3: Herrenberg bis Kirchheim (Amt Kircheim mit den Gemeinden Aichelberg bis Notzingen) >> 3.3 Kirchheim, Amt >> 3.3.11 Lenningen
Bestand
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, A 44 Urfehden

Indexbegriff Person
Scheer, Philipp
Indexbegriff Ort
Oberlenningen : Lenningen ES

Laufzeit
1551 Juni 17 (Mi nach Vitus)

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Rechteinformation
Letzte Aktualisierung
20.01.2023, 16:52 MEZ

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Objekttyp

  • Urkunden

Entstanden

  • 1551 Juni 17 (Mi nach Vitus)

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