Archivale
Peinliche Acta in Sachen der vom Rat constituierten Anwälte gegen Elisabetha, Hausfrau des Ludwig Dieringer
Regest: Die Elisabetha ist sowohl von unparteiischen Zeugen als auch von ihrer eignen Schwester der Hexerei überzeugt (= überfährt) worden. Vom Rat wurde per maiora (= durch Mehrheitsbeschluss) erkannt, dass sie gefänglich angenommen und peinlich befragt werden soll, was am Mittwoch, 9. Oktober 1633 geschehen ist. Sie hat aber damals weder gütlich noch peinlich etwas bekennen wollen. Deswegen ist die Tortur am folgenden Tag reiteriert (= wiederholt) und sie mit ihrer Schwester confrontiert worden. Obwohl sie anfangs starkleugnete, hat sie doch schliesslich folgendes bekannt:
1) Der böse Geist sei vor ungefähr 8 Jahren in ihrem Weingart in der Hegwiese in Gestalt des Weißschülins zu ihr gekommen und hab sie beschlafen. Er hab sich Johannes genannt.
2) Sie hab der Magd des Johannes Kurz von ihrem Pulver in die Birnen getan, dass sie davon krank wurde.
3) Ihr Buhle Johannes hab ihr Pulver und Salben gegeben, die in ihrer Kleidertruhe zu finden seien.
4) Sie hab sich dem bösen Geist ergeben und der heil. Dreifaltigkeit absagen müssen.
5) Zwei ihr selbst gehörige Küh hab sie mit ihrer Salbe beschmiert und getötet.
6) Dem Klozbeck hab sie auch eine Kuh umgebracht, die sie mit ihrem gesalbten Stecken geschlagen habe.
7) Sie sei auf einem Stecken zu dem Tanz im Ringelbach hinausgefahren. Dabei seien gewesen Güpffelins Catharina, die Witib des Ulrich Mahler, das Weib des Conrad Stirm, ihre Schwester Anna, das Weib des Hans Ernst, die Witib des Hans Schefolt und das Weib des Hans Vais. Der Spielmann, ein Pfeifer, sei von Eningen gewesen.
8) Dergleichen Tänze haben sie auch auf der Hegwies, dem Steinenberg und dem Saumarkt gehalten, bei welch letzterem Tanz auch das Weib des Peter Ammer und das des Conrad Stirm gewesen seien.
9) Sie hab 8mal mit ihrem Buhlen Unzucht getrieben.
10) Caspar Dieringers Weib hab sie mit der Gabel auf die Hand geschlagen, dass selbige davon geschwollen sei.
Den 15. Oktober 1633 hat die verhaftete Elisabetha nicht allein zu allen obigen Punkten sich nochmals gutwillig bekannt, sondern auch nocht weitere von ihr begangene delicta bekannt, wie folgt:
11) Ihrem Mann hab sie an dem rechten Schenkel gesalbt, dass er einen Schaden davon bekam und gleichsam (= gewissermassen) arbeitselig (= elend) wurde.
12) Ihrer Söhnin (= Frau des Sohns) Agnes, Weib des Michel Dieringer, hab sie vor 3 Jahren ein Kind, das ungetauft Todes verfahren sei, aus einem Lädlein genommen und es dem bösen Geist gegeben. Daraus habe er Pulver gemacht. Sie habe dagegen (= dafür) einen Stein in das Lädlein gelegt, dass man meinen sollte, das Kind liege noch darin.
13) Vor 5/4 Jahren am Bürgermeistertag hab sie auf Antrieb des Teufels ihrem eigenen 8jährigen Kind das Pulver des Teufels in eine Suppe getan, dass es 3 Tage hernach starb.
- Reference number
-
A 2 f (Hexenprozesse) Nr. A 2 f (Hexenprozesse) Nr. 7761
- Formal description
-
Beschreibstoff: Pap.
- Further information
-
Genetisches Stadium: Or.
- Context
-
Reichsstädtische Urkunden und Akten (Bde. 23-25) >> Bd. 23 Hexenprozesse
- Holding
-
A 2 f (Hexenprozesse) Reichsstädtische Urkunden und Akten (Bde. 23-25)
- Date of creation
-
1633 Oktober 9, Mittwoch
- Other object pages
- Last update
-
20.03.2025, 11:14 AM CET
Data provider
Stadtarchiv Reutlingen. If you have any questions about the object, please contact the data provider.
Object type
- Archivale
Time of origin
- 1633 Oktober 9, Mittwoch