Akten

Appellationis Auseinandersetzung um die Bezahlung von Schulden

Kläger: (2) Ernst Alexander Immanuel von Gentzkow zu Schlechtmühl (Bekl. in 1. Instanz)

Beklagter: Johann Friedrich Zechin, Anwalt und Prokurator am Tribunals namens der Gläubiger Gentzkows (Kl. in 1. Instanz)

Anwälte, Prokuratoren: Kl.: Dr. Daniel Wilhelm Warnekros (A), Dr. Johann David Lembke ( P) Bekl.: Dr. Christoph Christian Hasse (P)

Fallbeschreibung: Die Bitte des Kl.s vom 24.01.1783 um Fristverlängerung zum Einreichen seiner Beschwerden gegen ein Hofgerichtsurteil lehnt das Tribunal am 30.01.1783 ob lapsum fatalis" ab. Am 06.02. bittet Dr. Lembke für den Kl. um eine 14tägige Fristverlängerung, wird darauf aber nicht beschieden. Am 17.02. legt der Kl. seinen Schriftsatz vor und berichtet, er habe 1775 ein 5jähriges Schuldenmoratorium erlangt, das zwischen 1776 und 1781 in Kraft war. Während dieser Zeit sterben ihm von 158 Rindern 144, 1778 und 1779 ist ihm durch Sturm die gesamte Getreideernte des Sommers verlorengegangen. Um sein Gut zu erhalten und die Gläubiger zu beruhigen, beantragt der Kl. beim Hofgericht die Taxierung seines Gutes und die Liquidation über alle ausstehenden Forderungen. Durch das schlechte Wetter und die Abberufung des Landmessers kann die Kommission nicht arbeiten. Eine Krankheit verhindert zudem, daß der Kl. bei der Aufnahme der ausstehenden Forderungen anwesend sein und berichtigend eingreifen kann, wodurch die ermittelten Schulden weit höher ausfallen als sie wirklich sind. Am 12.12.1782 bestellt das Hofgericht auf Drängen der Bekl. daraufhin einen Kurator, der vom Hofgerichtsexekutor in sein Amt eingeführt wird und dem der Kl. das Gut nach einem Inventar übergeben soll. Der Kl. erfährt in Greifswald, das eine Minderheit seiner Gläubiger diesem Vorgehen zugestimmt habe, leistet eine juratorische Kaution, die Einkünfte der Güter nur zur Bezahlung der Schulden anwenden zu wollen und glaubt, Zeit für die Kommission zur Ermittlung seiner Activa gewonnen und den Konkurs abgewendet zu haben, von dem er aus der Stralsundischen Zeitung erfährt. Gegen diese Maßnahmen appelliert er, bittet darum, die bereits beauftragte Kommission den Stand seiner Activa ermitteln zu lassen und das Konkursverfahren zu stoppen. Am 22.04. bezeichnet der Bekl. die Appellation als "frivol" und bittet darum sie abzuweisen. Am 05.05. legt der Kl. die Akten erster Instanz vor und bittet um deren Eröffnung, die das Tribunal am 09.05. auf den 13.05. ansetzt. Am 01.07. erklärt der Kl., die Kommission scheitere daran, daß die Position des Landmessers nicht besetzt sei und es in Pommern niemanden gäbe, der diese Aufgabe übernehmen könne. Das Tribunal verweist ihn am 07.07.1783 auf seine Entscheidung vom selben Tag, in der das Gericht die Entscheidung erster Instanz bestätigt. Am 16.07., 13.09. und 25.10.1783 bittet der Kl. um Fristverlängerung zum Einreichen eines Rechtsmittels, die das Tribunal am 17.07., 16.09. und 29.10.1783 gewährt. Am 18.07. erbittet der Bekl. Auskunft darüber, ob auch die Kuratel bestätigt sei. Das Tribunal verweist ihn am selben Tag auf die erteilte Fristverlängerung. Am 27.01.1784 legt der Kl. seinen Schriftsatz vor und erklärt, wie er seine Gläubiger aus der vorhandenen ausreichenden Masse befriedigen wolle, am 26.04. bitten die Parteien um Prozeßbeschleunigung. Am 28.05. reicht der Kl. das Vermessungsprotokoll des Landmessers Westrell ein, am 05.07.1784 fordert das Tribunal den Kl. auf, eine Aufstellung aller Verbindlichkeiten binnen 3 Monaten einzureichen und das Hofgericht, alle weiteren mit dem Fall in Zusammenhang stehenden Akten einzusenden. Am 04.10. bitten die Geschwister des Kl.s, am 08.10. der Kl. um Fristverlängerung für ihren kranken Bruder, die am 12.10. einmalig gewährt wird. Am 05.10. bittet der Bekl. darum, dem Kl. keinen weiteren Aufschub zu gewähren und ihn zur Bezahlung seiner Schulden aufzufordern, die seine Aktiva übersteigen. Am 18.10. bittet der Kl. um Fristverlängerung zum Einreichen der Vorinstanz-Akten, die er am 22.10.1784 erhält. Am 14.01.1785 bittet der Kl. um eine krankheitsbedingte Fristverlängerung, die das Tribunal am 18.01. verweigert und die Akten an das Hofgericht zurücksendet. Am 29.01. erneuert der Kl. seine Bitte um Fristverlängerung, berichtet, daß seine Versuche, Kapital aus Preußen zu besorgen, an kgl. preußischen Verboten gescheitert sind, er aber trotzdem weiterhin alles versuche, um seine Gläubiger zu befriedigen. Das Tribunal bestätigt seine Entscheidung am 04.02.1785. Am 08.02. bittet der Bekl. um Deklaration des Urteils, daß das Hofgericht sofort sein Urteil umzusetzen habe und sich auf keine neuen Verhandlungsvorschläge des Kl.s einlassen solle. Das Tribunal bestätigt dies am 14.02. und sendet die Akten der Vorinstanz mit dem entsprechenden Auftrag an das Hofgericht zurück. Am 19.02. bittet der Kl., die Akten noch nicht zurückzusenden, da er im Begriff sei, nach Hamburg zu reisen, um dort frisches Geld zu besorgen und seine Gläubiger zu befriedigen. Die Antwort des Tribunals erhellt nicht, da auf ein Protokoll extrajudiciale vom 19.02. verwiesen wird, das der Akte nicht beiliegt. Am 05.03. dankt der Kl. für den gewährten Aufschub, listet seine Schulden auf und behauptet, diese durch Hamburger Hilfe bedienen zu können, wenn er 4 Monate Frist bekommen würde. Das Tribunal bewilligt diese Frist am 14.03. nach erneuter Bitte des Kl.s vom 08.03., in der er den Konsens zahlreicher Gläubiger vorlegt. Am 27.06. erklärt der Kl., kein frisches Geld erhalten zu haben und bittet darum, den Verkauf seines Gutes selbst betreiben zu dürfen, um möglichst viel herausschlagen zu können. Das Tribunal lehnt dies am 06.07. ab und fordert den Kl. am selben Tag auf, binnen 3 Wochen Proclama vorzulegen. Am 28.06. widerlegt der Bekl. die Schuldenaufstellung des Kl.s als unwahr, da die Ausstände wesentlich höher sind als von ihm angegeben und bittet in jedem Fall den Kl. aufzufordern, an ihn 200 Rtlr für seine bisherigen Bemühungen zu bezahlen. Das Tribunal lehnt die Auszahlung von 200 Rtlr am 06.07. ab, fordert aber den Kl. auf, sich zu dem Vorwurf zu äußern, falsche Angaben zu seinen Schulden gemacht zu haben. Am 08.07. erklärt der Kl., er habe einen Käufer für das Gut gefunden und erbittet etwas Zeit, um mit diesem zu verhandeln. Das Tribunal lehnt dies am 09.07. ab und fordert ihn auf, die Proclama beizubringen, damit alles weitere entschieden werden könne. Am 12.08. präsentiert der Kl. einen Interessenten, der sein Gut in Pfandbesitz nehmen will, erbittet aber noch etwas Zeit für die Verhandlungen. Am 31.08. fordert das Tribunal die Bekl. auf, sich dazu zu äußern. Am 09.09. bringt der Bekl. die Stellungnahmen und Forderungen der Gläubiger bei und bittet, den Pächter Hess zu Redebas damit zu beauftragen, die "Mitaufsicht" über Schlechtmühl zu führen und dafür zu sorgen, daß nichts aus dem corpus bonorum des Gutes veräußert werde. Das Tribunal fordert den Kl. am 13.09. auf, sich zu den Verkaufsbedingungen der Bekl. zu äußern und beauftragt Pächter Hess mit der "Mitaufsicht". Am 15.09. bittet der Kl., diesen Auftrag an Hess wieder aufzuheben und alle anderen Maßnahmen auszusetzen, die dazu beitragen, den Verkaufswert des Gutes zu mindern. Am 17.09. hebt das Tribunal den Auftrag an Hess auf. Am 27.09. bezieht der Kl. Stellung zu der als fehlerhaft bemängelten Aufstellung über seine Schulden und verteidigt diese. Ebenfalls am 27.09. wehrt sich der Kl. gegen die vom Bekl. geforderten Verkaufsbedingungen, der Bekl. bittet am 07.10. sowohl Licitation als auch Subhastation über das Gut zu verfügen und alle Gläubiger aufzufordern, ihre Ansprüche ggen den Kl. vorzutragen. Er bittet um die Beauftragung Hesses zur Sicherung der Masse. Am 28.10.1785 trägt das Tribunal dem Bekl. auf, die Proklamation Schlechtmühls in Rostock und Stralsund sowie in den Zeitungen der Region bekanntzumachen, außerdem erhält er den Kommissionsauftrag an den Landrat Dinnies, der u.a. aufgefordert wird, das Inventar des Gutes taxieren zu lassen. Am 15.11. meldet sich der Bekl. und weist auf Fehler in der Ausschreibung des Gutes hin, um deren Berichtigung er bittet. Er bittet zudem um Mitteilung des höchsten Gebots, um entspechend handeln zu können. Das Tribunal folgt dem Antrag am 17.11.1785. Am 02.01.1786 legt Landrat Dinnies sein Kommissionsprotokoll vor, berichtet vom Ergebnis der Versteigerung und von der Reaktion der Gläubiger, die zumeist zustimmen. Am 03.01.1786 bittet der Kl. darum, eine neue Licitation anzusetzen, da das Gebot von 51.500 Rtlr nicht den wahren Wert des Gutes widerspiegele. Das Tribunal setzt am 07.01. einen weiteren Licitationstermin auf den 03.02. fest und weist den Kl. zur entsprechenden Bekanntmachung in Zeitungen und zur Einwirkung auf seinen Bruder an, die Lehnsreservation zurückzunehmen, die dem Verkauf und dem Preis schädlich ist. Am 05.01. bittet der Kl. um eine Anweisung an Kommissar Dinnies, die Inventarisierung nicht durchzuführen. Das Tribunal verweist ihn am 07.01. auf den vorhergehenden Bescheid vom selben Tag. Am 03.01. legt der Anwalt des Kl.s die Nachweise vor, daß die Bekanntmachung über die Licitation in Wismar und Stralsund, sowie in den Zeitungen von Stralsund, Mecklenburg und Wismar vor. Am 13.01.1786 schließt das Tribunal alle Gläubiger des Kl.s, die ihre Ansprüche bisher nicht geltend gemacht haben, von dem Verfahren aus und erlegt ihnen "ewiges Stillschweigen" auf. Am 13.01. erinnern die Vormünder der Kinder des Oberkammerherrn von Gentzkow zu Diwitz an die Begleichung ihrer Forderungen, das Tribunal nimmt dies am 19.01. ad acta. Am 13.01. erneuert die von Gentzkow, gebürtige von Warnstedt ihre Forderung, die ebenfalls am 19.01. ad acta genommen wird. Am 07.01.1786 berichtet Kommissar Dinnies über die erneute Licitation des Gutes, die das Höchstgebot von 51.655 Rtlr erbracht hat. Am 09.02. stellt der Kl. dem Tribunal anheim, ob man das Gut ein drittes Mal anbieten solle, um einen angemessenen Preis zu erzielen. Am 13.02. teilt N N Stegmann, der das Gut ersteigert hat, mit, daß er dies im Auftrag eines Dritten getan habe, der daran interessiert sei, das Geschäft schnellstmöglich abzuwickeln. Das Tribunal teilt dies dem Kl. und seine Geschwistern am 21.02. mit. Am 19.02. teilt der kgl. Pfandträger Lorenz Gustav Volrath von Hesse mit, daß er der Bieter sei und bittet um Durchführung des Verkaufs. Das Tribunal bestätigt die vom Beauftragten des Käufers bestätigte 4wöchige Fristverlängerung, fordert aber den Kl. und dessen Bruder, der Ansprüche auf das Lehnsrecht erhebt, am 21.02. auf, sich bis dahin abschließend zum Verkauf zu äußern. Am 24.02. wehrt sich der Kl. gegen die meisten Forderungen der Bekl., die er schon bezahlt haben will und bittet, diese einzeln aufgezählten Gläubiger nicht mehr zu hören. Das Tribunal verweist ihn am 07.03. auf das am selben Tag gefällte Urteil. Am 03.03. bittet Hesse, ihm den Zuschlag umgehend zu erteilen, da die Einspruchsfrist des Oberst von Gentzkow an diesem Tag abgelaufen sei. Das Tribunal verspricht ihm am 04.03.1786, den Zuschlag "baldmöglichst" zu erteilen. Am 07.03.1786 legt das Tribunal fest, daß Schlechtmühl für 51.655 Rtlr an den Pfandträger zu Redebas Hesse verkauft werden soll, der dem Kl. 6.000 Rtlr auszahlen soll, wofür dieser Schlechtmühl umgehend zu räumen hat. Die Kommission für Landrat Dinnies wird verlängert, da er alle Gläubiger vorladen soll, um ihr Einverständnis einzuholen zur Bezahlung von 2.000 Rtlr an Oberst von Gentzkow, die Bezahlung der Forderungen und Kosten aller Gläubiger. Dem Kommissar sollen 6.000 Rtlr ausgezahlt werden zu Verteilung, über weitere Zahlungstermine behält sich das Tribunal die Entscheidung vor. Das Tribunal beauftragt Landrat Dinnies am selben Tag entsprechend und gibt die entsprechenden General- und Spezialakten an ihn weiter. Am 27.07. und 11.12.1787 erstattet Dinnies Bericht über den Fortgang seiner Kommission, die Abwicklung von Ansprüchen von 60 Gläubigern und die Schwierigkeiten, die sich bei Ablieferung ergaben (Überlassung des Kirchenstuhls, Bezahlung der geschwisterlichen Forderungen; Befriedigung von weiteren 7 Gläubigern, bestätigten Geldanlagen in Schlechtmühl und Verteilung der eingehenden Kaufgelder). Am 12.12. bittet der Kl. um Eröffnung des Berichts Dinnies, am 15.12. setzt das Tribunal den 16.12.1786 dazu an. Am 09.01.1787 bestätigt das Tribunal das Vorgehen Dinnies und erläßt eine neue Kommission an ihn, wegen des Assessors Sander, der Saaler Kirche und der von Hornschen Kuratel tätig zu werden. Am 15.12. berichtet Dinnies darüber, wie die zu Petri eingegangene Rate des Kaufpreises von 6.000 Rtlr verteilt worden ist, am 29.12.1787 über weitere Auszahlungen an Gläubiger (Vormünder der Kinder des Oberkammerjunkers von Gentzkow zu Divitz u.a.) und stellt strittige Fälle vor. Am 08.01.1788 entscheidet das Tribunal über diese Fälle, bestätigt, daß die Forderung Schlichtkrulls in Schlechtmühl angelegt werden und der neue Eigentümer die Zinsen bezahlen soll. Das Gericht beauftragt Landrat Dinnies, auch die Gelder, die am kommenden Petri-Termin eingehen, an die Gläubiger zu verteilen. In einem undatierten Schreiben berichjtet Dinnies zwischen dem 05.06. und dem 29.09.1788 über den erfolgreichen Fortgang und die Beendigung seiner Kommission. Am 20.10.1788 erklärt das Tribunal das "Gentzkow-Schlechtmühlsche Debit-Wesen" für abgeschlossen. (6) 1. Vorpommersches Hofgericht 1768-1782 2. Tribunal 1783 3. Tribunal 1783-1788"

Prozessbeilagen: (7) Mandat des Vorpommerschen Hofgerichts an den Hofgerichtsexekutor Gyllmeister vom 09.12.1782; vom Greifswalder Notar Johann Gottlieb Haeckermann aufgenommene Appellationen vom 14. und 17.12.1782 sowie 11.01.1783; Urteile des Vorpommerschen Hofgerichts vom 09.12. und 20.12.1782; Anzeige in der Stralsundischen Zeitung" vom 04.01.1783; Aufstellung der auf Schlechtmühl haftenden Ansprüche (20.523 Rtlr); von der Vorpommerschen Landesregierung erteilte Kommission an Oberst Schlagenteuffel, von Schwartzer zu Saal und Pächter Steinmann zu Nehringen; Erklärung des E. v. Schwartzer zu Saal vom 12.02.1783; Prozeßvollmachten des Kl.s für Dr. Lembke vom 29.04.1783 und des Bekl. für Dr. Hasse vom 17.05.1783; Erklärungen des Kgl. Landmessers in Pommern Carl Westrell vom 10.09.1783 und des Hofrates von Schwartzer vom 09.09.1783; Kommissionsprotokoll zur Ermittlung des Wertes von Schlechtmühl vom 16.10.1783-06.11.1783 (45.850 Rtlr 32 s); Supplik des Kl.s an die Landesregierung vom 11.12.1781; Aufnahme der Schäden am Gut Schlechtmühl durch Zimmermeister Michel Knoll vom 05.11.1783 (552 Rtlr 2 s); Anschlag der Erträge des Gutes Schlechtmühl (45.850 Rtlr 32 s); von Carl Westrell angefertigte "Beschreibung der Charte und Areal Ausrechnung über das Lehngut Schlechtmühl" vom 05.11.1783; Aufstellung der Gläubiger des Kl.s (41.483 Rtlr + 8.225 Rtlr 18 s Zinsen); ärztliches Attest des Dr. Johann August Liebmann zu Ribnitz vom 23.09.1784; ärztliches Attest des Friedrich Zabel aus Ribnitz vom 07.01.1785; Bescheid des preußischen Königshofes für den Major von Vogelsang vom 28.02.1784; Schreiben des N N Krieger aus Berlin an den Kl. vom 31.03.1784; Schreiben des N N Burchard aus Rostock an den Kl. vom 05.09.1784; Bitte des Kl.s an seine Gläubiger vom 23.02.1785 mit den Stellungnahmen von S.F. v. Schlippenbach vom 23.02.1785, E.D. von Rieben, C.M. und W.H. v. Warnstädt und Chr. Ramelow vom 24.02.1785, J.S. Plötz namens der Saaler Kirche vom 25.02.1785, Christina Hedwig von Barnekow, B.G: Sander, J.E. Pommeresche, N N Tetzloff, C.D. Kühl und H.C. Busch vom 01.03.1785, E.D. von Rieben, J.v. von Schlippenbach, Chr. Barnekow vom 16.12.1782, C.M. und W.M. von Warnstädt und N N Trittelvitz vom 17.12.1782, des B.Z. Helwig vom 02.03.1785, des G.E. Gesterding und des J.F. von Palthen vom 07.03.1785; Schreiben des J.G. Hercules an Frl. v. Gentzkow vom 27.02.1785; Schreiben des J.F. Pommeresche an den Kl. vom 12.06.1785; Schreiben Zechins an die Gläubiger vom 22.03.1785 und 19.09.1785 mit Stellungnahmen von C.J. Schlichtkrull, J.C.G. Hasse, S. Mayer, N N v. Germer, C.G. Syl, des Barther Klosters, W.J. Schubert, G.F. Kriebel, J.E. Gesterding, G.A. v. Aeminga, N N Odebrecht sen., J.A. Pommeresche, E Tetzloff, H.C. Helvig, J.G. Hercules, A. Fabricius, H.F. Busch, Barnekowsche Erben und C. Hardrat vom 01.06.-09.06.1785 sowie vom 22.-29.09.1785; Schreiben des Frl. v. Gentzkow an den Kl. vom 23.06.1785; Protokoll vom Treffen der Gläubiger vom 03.09.1785; Stellungnahmen der Geschwister des Kl.s vom 12.09.1785; vom Tribunal festgesetzte Bedingungen für den Verkauf des Gutes Schlechtmühl vom 28.10.1785; Anzeigen des Verkaufs des Gutes Schlechtmühl vom 29.10.1785 und 17.11.1785; Bericht des Kommissars, Landrat Dinnies vom 02.01.1786: Kommissionsprotokoll vom 29.12.1785; Kaufvertrag über Schlechtmühl zwischen den Gebrüdern Georg, Christian, Steffen und Erich von Barnekow und Balthasar Conrad von Gentzkow vom 06.09.1723; Vergleich zwischen Carl August Wilhelm von Gentzkow und Ernst Alexander Emanuel von Gentzkow vom 13.08.1764; Bestätigung der Pommerschen Landesregierung über Ableistung des Lehnseides für Schlechtmühl durch Carl August Wilhelm von Gentzkow vom 10.11.1773; Vollmacht des Kl.s für Dr. Warnekros vom 04.10.1783; Wechsel des Kl.s für Cord Goldschmidt, Kaufmann in Hamburg, über 92 Rtlr 30s vom 07.07.1767; Forderung der Gläubiger des Mandatarius Rosenow an Kl. vom 21.12.1785; Wechsel des Kl.s für Rosenow über je 300 Rtlr vom 01.07.1759 und 12.07.1759; Forderungen der Schönjahnschen Erben an Kl. vom 21.12.1785; Wechsel des Kl.s für N N Schönjann zu Barth über 200 Rtlr vom 22.02.1754; Verschreibung des Kl.s für den Schmiedemeister Köpke über 48 Rtlr vom 13.05.1785; Aufstellung über Schulden des Frl. Hedwig von Gentzkow bei Johann Struck vom 20.12.1785 (750 Rtlr); Vollstreckungsmandat des Greifswalder Hofgerichts gegen Frl. von Gentzkow zu Schlechtmühl vom 21.11.1781 (400 Rtlr); Aufstellung der Schulden des Frl. von Gentzkow bei C. Hardrat und Witwe Schuhmann zu Hermanshagen vom 20.12.1785 (332 Rtlr); Mitteilung der Stralsunder Kammer über ausstehenden Magazinroggen von Schlechtmühl (190 Scheffel) vom 21.12.1785; Schreiben der Bielschen Erben an den Kommissar vom 21.12.1785; Obligation der Eheleute Gentzkow über 900 Rtlr beim Stralsunder Kaufmann Biel vom 22.02.1757; Wechsel des Kl.s über 100 Rtlr beim Stralsunder Ältermann Benzien vom 29.03.1758; Wechsel des Kl.s über 260 Rtlr von Kaufmann Biel vom 18.09.1758; Wechsel des Kl.s über 50 Rtlr von N N Pieper vom 14.10.1766, Wechsel des Kl.s über 83 Rtlr an N N Böhmer zu Ribnitz vom 30.07.1783; Forderungen des Kaufmanns und Ratsherrn Johann Christian Böhmer an den Kl. vom 30.07.1783-27.11.1784 über 24 Rtlr 21 s; Forderungen der Vormünder der Kinder des Stralsunder Seidenhändlers J.B. Sohst vom 21.12.1785: Wechsel des Kl.s für J.B. Sohst über 143 Rtlr vom 23.02.1765; Wechsel der P. v. Glöden, Schwester des Kl.s, für J.B. Sohst über 106 Rtlr vom 20.05.1765; Forderungen des mecklenburgischen Hofrates und Vizelandsyndikus Dr. Ernst Johann Friedrich Mantzel an Kl. vom 21.12.1785: Wechsel des Kl.s für Johann Prüssing über 150 Rtlr vom 11.05.1767; Übertragung des Wechsels von Prüssing auf Mantzel vom 28.02.1783; Schuldverschreibung der Sophia von Glöden, geb. Gentzkow und der Magdalena Hedwig Beata von Gentzkow bei Dr. Mantzel über 250 Louis d` Or vom 20.11.1778, der Familie von Gentzkow über 100 Rtlr vom 09.03.1779; Forderung des Prof. Schlichtkrull über 1.000 Rtlr vom 21.12.1785: Advokatur- und Ausgabenrechnungen 1769-1780 über 272 Rtlr 44 s vom 16.12.1785 mit 16 Kostennachweisen; Forderungen des Leinwandhändlers Brügman an Kl. vom 21.12.1785: Obligation des Kl.s für seine Schwester Maria Agnesia Sophia von Glöden, geb. v. Gentzkow, über 3.750 Rtlr vom 22.02.1765; Aussage des Ribnitzer Notars J.C. Livonius vom 23.12.1767; Erklärung des Kl.s über Zinszahlung an seine Schwester vom 09.11.1781; Schreiben des Hauptmanns von Schlippenbach auf Neuendorf an den Kommissar (o.D.) mit Forderungen über 733 Rtlr; Forderungen des Pastors Plötz zu Saal an Kl. (o.D.): Obligation des Kl.s für Plötz über 700 Rtlr vom 20.02.1751; Wechsel des Kl.s für den Pastor zu Saal über 100 Rtlr vom 28.05.1752; Obligation des Kl.s über 47 Rtlr 39 s für N N Schmidt vom 14.11.1775; Schreiben des Landmessers C. Westrell an Kommissar vom 03.12.1785 mit Forderungen für Vermessung Schlechtmühls über 27 Rtlr; Rechnung des Martin Passow zu Barth über Lieferungen für Zucker, Kaffee, Hering und Tabak für den Kl. vom 15.11.1785 (38 Rtlr 21 s); Schreiben Zechins an den Kommissar vom 29.12.1785 mit Erklärungen der Anwälte der Gläubiger; Bericht des Kl.s über Einnahme und Ausgabe von Schlechtmühl vom 01.11.-20.11.1785; "Avertissement" des Tribunals vom 07.01.1786; Nachweise über Bekanntmachung der Licitation in Wismar vom 01.12.1785, Stralsund vom 20.12.1785 und Rostock vom 07.01.1786; Stralsundische Zeitung, Nr. 133 vom 05.11.1785, Nr. 141 vom 24.11.1785, Nr. 147 vom 08.12.1785, Nr. 6 vom 14.01.1786, Nr. 7 vom 1.01.1786 und Nr. 9 vom 21.01.1786; Altonaischer Mercurius Nr. 180 vom 11.11.1785, Nr. 184 vom 18.11.1785, Nr. 188 vom 25.11.1785, Nr. 7 vom 12.01.1786; Mecklenburgische Nachrichten, Fragen und Anzeigen Nr. 46 vom 12.11.1785, Nr. 49 vom 05.12.1785; Wismarsche privilegirte wöchentliche Anzeigen und Nachrichten Nr. 47 vom 24.11.1785 und Nr. 48 vom 01.12.1785; Kommissionsprotokoll des Landrates Dinnies von der Licitation Schlechtmühls; "Designation der an den Landrath Dinnies eingesandten von Gentzkowschen General- und Special-Acten; "Bilance über das Kaufpretium des Gutes Schlechtmühl und die davon zu bezahlenden Schulden; Berechnung der Zinsen von einzelnen Forderungen; Verzeichnis der Schulden des Kl.s und seiner Geschwister; Bilanz der Einnahme aus den ersten beiden Zahlungsterminen und den bisher geleisteten Ausgaben; Urteil der Kommission vom 24.05.1786; Specification der jenigen Creditorum, die ihre Gelder in dem Gute Schlechtmühl wollen stehen lassen" (16.985 Rtlr); Aufstellung über strittige Posten (1.731 Rtlr); Aufstellung über noch zu befriedigende Gläubiger (7.803 Rtlr); Aufstellung über mit den Geschwistern von Gentzkow strittige Posten (1.692 Rtlr); Aufstellung über Ratenzahlungen des Kaufpreises von Schlechtmühl; Entwurf, wie die zu Petri und Trinitatis 1787 eingehenden Raten auf die Gläubiger verteilt werden sollen; Aufstellung dessen, was an die Schwestern von Gentzkow verteilt werden kann (1.202 Rtlr) und dessen, was sie insgesamt erhalten werden (7.288 Rtlr); Schreiben Dr. Gesterings an Landrat Dinnies vom 23. und 28.12.1787; Nr. 502: Akten des Pommerschen Hofgerichts mit Inventar von Schlechtmühl Juni 1774; Nr. 503-506: Acta Commissionis 1787-1788; Nr. 507 f.: Acta Convocationis von Gentzkow Schlechtmühlschen Concurses 1768-1775 (Hofgerichtsakten)

Reference number
(1) 0344
Former reference number
Rep. 29, Nr. 499-506

Context
Wismarer Tribunal >> 01. Prozeßakten >> 01.07. 1. Kläger G
Holding
LAG, Rep. 29 Wismarer Tribunal

Date of creation
(1732-1783) 24.01.1783-20.10.1788

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  • Gerichtsakten

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  • (1732-1783) 24.01.1783-20.10.1788

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