Urkunden

Kaspar Schneller zu Poppenweiler, gef. zu Marbach, weil er seines ungebührlichen Verhaltens wegen aus dem Flecken Poppenweiler ausgetreten ist und da draußen den Vogt zu Marbach und den Schultheiß zu Poppenweiler verleumdet hat durch seine Behauptung, diese wollten ihm kein Recht gewähren und ihm auch wegen einiger Sachen kein Recht geschehen lassen, und weil er auch sonst Pflicht und Eid missachtet hat, jedoch auf Fürbitten und gegen Bezahlung seiner Atzung freigelassen, verspricht, sich auf Mahnung zu stellen, um das Recht (Prozess und Urteil) anzunehmen und sich zu verantworten.

Digitalisierung: Landesarchiv Baden-Württemberg

Namensnennung 3.0 Deutschland

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Archivaliensignatur
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, A 44 U 3144
Sonstige Erschließungsangaben
Siegler: Hans Heinrich Schertlin, B. zu Marbach

Überlieferungsart: Ausfertigung

Vermerke: 1 SmP.

Kontext
Urfehden >> 5. Band 5: Amt Leonberg bis Murrhardt >> 5.2 Marbach, Amt >> 5.2.14 Poppenweiler
Bestand
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, A 44 Urfehden

Indexbegriff Person
Schneller, Kaspar
Indexbegriff Ort
Poppenweiler : Ludwigsburg LB

Laufzeit
1546 Januar 9

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Rechteinformation
Letzte Aktualisierung
20.01.2023, 16:53 MEZ

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Objekttyp

  • Urkunden

Entstanden

  • 1546 Januar 9

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