Akten

Der allerhöchst selbst gefasste Entschluss, dass die bisherige Kriegs- und Domänenkammerdeputation zu Ellrich ganz aufgehoben und diese Provinz der hiesigen werde untergeben, selbige aber sei wiederum zu einer Kriegs- und Domänenkammer wie sie vorhin gewesen unter einem eigenen Präsidenten erhoben werden soll, Introduzierung der bei ersterer angestellt gewesenen Herrn Räten, Sekretarien und übrigen Kanzleibedienten und Verweisung derselben auf die vorhin bereits geleistete Eidespflicht

Reference number
A 17 III, Nr. 447 (Benutzungsort: Magdeburg)
Former reference number
III. Abschnitt, Repertorium 1, Nr. 97

Context
Kriegs- und Domänenkammer zu Halberstadt >> 14. Generalia von Kammersachen
Holding
A 17 III (Benutzungsort: Magdeburg) Kriegs- und Domänenkammer zu Halberstadt

Date of creation
1787

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Last update
17.04.2025, 3:19 PM CEST

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Object type

  • Akten

Time of origin

  • 1787

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