Akten
Der allerhöchst selbst gefasste Entschluss, dass die bisherige Kriegs- und Domänenkammerdeputation zu Ellrich ganz aufgehoben und diese Provinz der hiesigen werde untergeben, selbige aber sei wiederum zu einer Kriegs- und Domänenkammer wie sie vorhin gewesen unter einem eigenen Präsidenten erhoben werden soll, Introduzierung der bei ersterer angestellt gewesenen Herrn Räten, Sekretarien und übrigen Kanzleibedienten und Verweisung derselben auf die vorhin bereits geleistete Eidespflicht
- Reference number
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A 17 III, Nr. 447 (Benutzungsort: Magdeburg)
- Former reference number
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III. Abschnitt, Repertorium 1, Nr. 97
- Context
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Kriegs- und Domänenkammer zu Halberstadt >> 14. Generalia von Kammersachen
- Holding
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A 17 III (Benutzungsort: Magdeburg) Kriegs- und Domänenkammer zu Halberstadt
- Date of creation
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1787
- Other object pages
- Last update
- 17.04.2025, 3:19 PM CEST
Data provider
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Object type
- Akten
Time of origin
- 1787