Archivale
Grundstückskauf (Appellationsverfahren)
Enthält: Mit einem Brief vom 16.2.1664 erbittet das kurfürstliche Gericht in Bonn Schultheiß und Schöffen des Kerpener Gerichts, "unsere besonders lieben Freunde und Nachbarn", um Rechtshilfe: Im Appellationsverfahren des Hermann Frohn (Appellant) gegen die Erben des +Alexander Schalk sollen Theiß Hamecher und Michael Jaixen aus Kerpen als Zeugen gehört werden. Weil sie als Untertanen der Herrschaft Kerpen wegen des Privilegiums de non evocando (des Grundsatzes, dass man nicht vor das Gericht eines anderen Landesherrn zitiert werden darf) nicht vor das Bonner Gericht gezogen werden können, soll das Kerpener Gericht die Vernehmung durchführen. Schultheiß und Schöffen kommen der Aufforderung nach. Der Streit dreht sich um einen Grundstückskauf. Was genau geschehen war, ist nicht zu rekonstruieren. Offenbar wurde bei dem Handel ein früherer Kauf verschwiegen oder war nicht bekannt. Umstritten ist, von wem der Kauf ausging - so soll einer der Zeugen dem Kläger zum Kauf des Grundstücks ("Bauplatz") geraten haben. Auch über Anzahlungen und den Weinkauf herrscht Unstimmigkeit. Da die Ereignisse offenbar schon länger zurückliegen, können sich auch die Zeugen nicht mehr im Einzelnen an den Vertragsabschluss erinnern.
- Reference number
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GerKer, 631
- Extent
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Schriftstücke: 7
- Context
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Schöffengericht Kerpen >> 7 Prozesse anderer Gerichte >> 7.3 Prozesse der Appellationsinstanz unter Beteiligung des Schöffengerichts
- Holding
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GerKer Schöffengericht Kerpen
- Indexbegriff subject
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Appellationsverfahren
Grundstückskauf
Privilegium de non evocando
Weinkauf
Zeugenverhöre
- Indexentry person
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Frohn, Hermann 1664
Hamecher, Theiß
Jaixen - Michael 1664
Schalk, Alexander
- Indexentry place
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Bonn - Weltliches Gericht
- Date of creation
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1664
- Other object pages
- Delivered via
- Last update
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05.11.2025, 3:27 PM CET
Data provider
Stadtarchiv Kerpen. If you have any questions about the object, please contact the data provider.
Object type
- Archivale
Time of origin
- 1664