Serie

Zuständigkeit des Bundes und der Länder auf dem Gebiet des Waffenrechts

Das Waffenrecht ging mit dem Org.Erlass des Bundeskanzlers vom 19. Dez. 1973 in die Zuständigkeit des BMI über. Im Zuge dieses Zuständigkeitswechsel wurden Unterlagen des bis 1973 federführend zuständigen Bundesministeriums für Wirtschaft (BMWi) an das BMI abgegeben. Das BMI führte die Unterlagen des des BMWi nicht nur weiter, sondern ordnete sie auch physisch in die eigene Überlieferung zur Neuordnung des Waffenrechts bzw. zur Änderung des Waffengesetzes ein. Im Anschluss wurden die Unterlagen unter neuen Aktenzeichen geführt.

Context
Bundesministerium des Innern >> B 106 Bundesministerium des Innern >> Hauptgruppe 6 Innere Sicherheit/Polizei/Bundespolizei >> (Az. 681*) Waffenrecht, Kriegswaffenrecht >> 0 Waffenrecht im Allgemeinen >> Bundeswaffenrecht (681 03) >> Bundeswaffenrecht (681 030); Waffengesetze des Bundes (681 031)
Holding
BArch B 106 Bundesministerium des Innern

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30.01.2024, 2:23 PM CET

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