Archivale
Streit wegen körperlicher Auseinandersetzung
Enthält: Protokoll der Verhandlung vor dem Gericht der Herrlichkeit Kerpen und dessen Urteil im Streitfall des Engell Brewer für seinen Sohn c/a. Wilhelm Mauß wegen grober Schlägerei mit einem neuen Peitschenstumpf (Schmickenstump): Die Schöffen Hamecher und Schieffer sagen über den schlechten Zustand des Jungen aus, den sie sich auf Bitte des Vaters angesehen haben. Wilhelm Mauß behauptet, den Jungen nur mit dem Peitschenriemen geschlagen zu haben. Vor dem Schultheiß Johann Adolf Schreiber und den Schöffen Schieffer, Maußbach, Sieger und Mercken sagt Peter Voiß (70 Jahre), daß er nichts über den Fall wisse; Henrich Wirdtz (40 Jahre) erklärt, daß Wilhelm Mauß den Jungen mit dem Peitschenstumpf geschlagen habe. Urteil von Schultheiß und Schöffen: Wilhelm Mauß durfte den Sohn des Klägers nicht mit dem Peitschenstumpf züchtigen. Unter Vorbehalt der kurfürstlichen Strafe (bruchtten) muß er sich innerhalb von 3 Tagen nach Veröffentlichung des Urteils mit dem Kläger einigen sowie die Gerichtskosten von 9 Gulden 5 Albus tragen. Das Recht des Klägers, gegen den Beklagten erneut vorzugehen, ist ihm vorbehalten, falls sein Junge stirbt (ahm Leben gefahr leiden dorffe).
- Reference number
-
GerKer, 078
- Context
-
Schöffengericht Kerpen >> 4 Kriminalfälle der Niedergerichtsbarkeit >> 4.2 Körperverletzung
- Holding
-
GerKer Schöffengericht Kerpen
- Date of creation
-
1683 Juni 30 - Juli 1
- Other object pages
- Delivered via
- Last update
-
05.11.2025, 3:11 PM CET
Data provider
Stadtarchiv Kerpen. If you have any questions about the object, please contact the data provider.
Object type
- Archivale
Time of origin
- 1683 Juni 30 - Juli 1