Urkunden
Das Gericht zu Speyer bescheinigt, daß vor ihm Gotzo, Sohn des Wignand, Berthold genannt, Bischof, und Albert, der Glöckner von Unsweiler, für sich und ihre ganze Gemeinde zugestanden haben, daß sie ihren Kirchherrn um 8 1/2 Scheffel Roggen und 10 ß. Heller geschädigt haben und daß sie versprechen, diese Schuld an den Kirchherrn zu Calw zu entrichten, auch in Zukunft das Widdum und alle Güter, sowie das Vieh der Kirche zu Unsweiler von allen Abgaben frei zu lassen
- Archivaliensignatur
-
Abt. Generallandesarchiv Karlsruhe, 37 Nr. 1875
- Alt-/Vorsignatur
-
Conv. 107
- Sonstige Erschließungsangaben
-
Siegelbeschreibung: 1 Siegel
- Kontext
-
Baden-Baden >> Ettlingenweier, Stadt Ettlingen, Landkreis Karlsruhe
- Bestand
-
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Generallandesarchiv Karlsruhe, 37 Baden-Baden
- Indexbegriff Ort
-
Speyer SP; Gericht
- Laufzeit
-
1289 März 19 (dat. 1289 feria sexta proxima post dominicam oculi)
- Weitere Objektseiten
- Digitalisat im Angebot des Archivs
- Rechteinformation
-
Es gelten die Nutzungsbedingungen des Landesarchivs Baden-Württemberg.
- Letzte Aktualisierung
-
04.04.2025, 08:09 MESZ
Datenpartner
Landesarchiv Baden-Württemberg. Bei Fragen zum Objekt wenden Sie sich bitte an den Datenpartner.
Objekttyp
- Urkunden
Entstanden
- 1289 März 19 (dat. 1289 feria sexta proxima post dominicam oculi)
Ähnliche Objekte (12)
Das Gericht zu Speyer bescheinigt, daß vor ihm Gotzo, Sohn des Wignand, Berthold genannt, Bischof, und Albert, der Glöckner von Unsweiler, für sich und ihre ganze Gemeinde zugestanden haben, daß sie ihren Kirchherrn um 8 1/2 Scheffel Roggen und 10 ß. Heller geschädigt haben und daß sie versprechen, diese Schuld an den Kirchherrn zu Calw zu entrichten, auch in Zukunft das Widdum und alle Güter, sowie das Vieh der Kirche zu Unsweiler von allen Abgaben frei zu lassen