Sachakte
Verordnung: Alle in Hessen als Schutzjuden aufgenommenen Personen haben sich den im Lande geltenden Verordnungen bei ihrer Verheiratung zu unterwerfen. Es ist zu beachten, ob sie volljährig sind, dass keine zu nahe Verwandtschaft vorliegt, das Trauerjahr richtig beachtet wurde etc.
- Archivaliensignatur
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E 3 A, 45/13
- Sonstige Erschließungsangaben
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Identifikation: Fundstelle (Blatt / Seite): Blatt 48r-v
- Kontext
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Gesetzgebung und Verordnungswesen: Verordnungen der Landgrafschaft und des Großherzogtums Hessen[-Darmstadt] >> L Juden
- Bestand
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E 3 A Gesetzgebung und Verordnungswesen: Verordnungen der Landgrafschaft und des Großherzogtums Hessen[-Darmstadt]
- Laufzeit
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Darmstadt, 1787 August 21
- Weitere Objektseiten
- Rechteinformation
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- Letzte Aktualisierung
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01.07.2025, 13:39 MESZ
Datenpartner
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Objekttyp
- Sachakte
Entstanden
- Darmstadt, 1787 August 21