Sachakte

Verordnung: Alle in Hessen als Schutzjuden aufgenommenen Personen haben sich den im Lande geltenden Verordnungen bei ihrer Verheiratung zu unterwerfen. Es ist zu beachten, ob sie volljährig sind, dass keine zu nahe Verwandtschaft vorliegt, das Trauerjahr richtig beachtet wurde etc.

Archivaliensignatur
E 3 A, 45/13
Sonstige Erschließungsangaben
Identifikation: Fundstelle (Blatt / Seite): Blatt 48r-v

Kontext
Gesetzgebung und Verordnungswesen: Verordnungen der Landgrafschaft und des Großherzogtums Hessen[-Darmstadt] >> L Juden
Bestand
E 3 A Gesetzgebung und Verordnungswesen: Verordnungen der Landgrafschaft und des Großherzogtums Hessen[-Darmstadt]

Laufzeit
Darmstadt, 1787 August 21

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Letzte Aktualisierung
01.07.2025, 13:39 MESZ

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Objekttyp

  • Sachakte

Entstanden

  • Darmstadt, 1787 August 21

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