Sachakte
Verordnung: Die angeordnete Aufstellung von Tabellen von den Untergerichten über anhängige Untersuchungen von Verbrechen und Vergehen sind in Zukunft im Original bis zum 15. Juli jedes Jahres an das Hofgericht einzusenden. Nach erfolgter Überprüfung werden diese Tabellen den Untergerichten wieder zugestellt
- Archivaliensignatur
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E 3 A, 67/35
- Kontext
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Gesetzgebung und Verordnungswesen: Verordnungen der Landgrafschaft und des Großherzogtums Hessen[-Darmstadt] >> I Justizangelegenheiten >> I.5 Strafrechtspflege, Peinliche Prozesse, Folter, Hinrichtungen
- Bestand
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E 3 A Gesetzgebung und Verordnungswesen: Verordnungen der Landgrafschaft und des Großherzogtums Hessen[-Darmstadt]
- Laufzeit
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Darmstadt, 1853 März 1
- Weitere Objektseiten
- Rechteinformation
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- Letzte Aktualisierung
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01.07.2025, 13:40 MESZ
Datenpartner
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Objekttyp
- Sachakte
Entstanden
- Darmstadt, 1853 März 1