Sachakte

Verordnung: Die angeordnete Aufstellung von Tabellen von den Untergerichten über anhängige Untersuchungen von Verbrechen und Vergehen sind in Zukunft im Original bis zum 15. Juli jedes Jahres an das Hofgericht einzusenden. Nach erfolgter Überprüfung werden diese Tabellen den Untergerichten wieder zugestellt

Archivaliensignatur
E 3 A, 67/35

Kontext
Gesetzgebung und Verordnungswesen: Verordnungen der Landgrafschaft und des Großherzogtums Hessen[-Darmstadt] >> I Justizangelegenheiten >> I.5 Strafrechtspflege, Peinliche Prozesse, Folter, Hinrichtungen
Bestand
E 3 A Gesetzgebung und Verordnungswesen: Verordnungen der Landgrafschaft und des Großherzogtums Hessen[-Darmstadt]

Laufzeit
Darmstadt, 1853 März 1

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Letzte Aktualisierung
01.07.2025, 13:40 MESZ

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Objekttyp

  • Sachakte

Entstanden

  • Darmstadt, 1853 März 1

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