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Schöffenwahl zu Lommersum; Ermittlungen gegen Michael Giersberg

Enthält: Die Appellationskommission aus dem kurpfälzischen Geheimrat und gräflich von Schaesbergischen Kommissar Fabritius und dem Amtmann Philipp Jacob Moss befragt zunächst die fünf anwesenden Lommersumer Schöffen nach der Praxis der Schöffenbestellung Sie berufen sich dabei auf ein Gratulationsschreiben an den Reichsgrafen vom 26.7. Die Schöffen berichten, dass sie beim Tod eines aus ihrer Mitte dem Landesherrn oder dem Amtmann schriftlich (per memoriale) drei Kandidaten zur Auswahl präsentieren. Sie erklären sich bereit, dies bis zum nächsten Sitzungstermin noch ausführlicher in ihren Büchern und Protokollen nachsehen zu wollen. Dann wird Michael Giersberg wegen etlicher Vorwürfe gegen ihn vernommen. Zum einen soll er von einigen Deliquenten, um sie durch Verschweigen vor einer Brüchtenstrafe zu retten, Bestechungsgelder empfangen haben. Er antwortet, dass man ihm das nicht wird nachweisen können. Zum zweiten soll er im Auftrag des substituierten Gerichtsschreibereiverwalters Woestenradt verfertigte Schriftstücke (Produkte) und Protokolle zum privaten Nutzen zurückgehalten haben. Giersberg gibt das zu und ist bereit, die Papiere herauszugeben, "wan sämbtliche Schefen dieselben abhohlen thäten". Drittens soll er einen Goldgulden Gerichtsgebühren der Witwe Tils zurückgehalten haben. Er redet sich heraus, dass Frau Tils den Goldgulden noch dem Lehnsgericht schulde. Zum vierten soll er beim letzten "Recreationstrunk" mit dem bloßen Messer gefuchtelt und mit "indiscretem disputiren" Streit gesucht haben. Er vertreidigt sich aber, dass er mit dem Messer nur Tabak habe "kerffen" wollen. Den fünften Punkt schließlich, dass er nämlich Dinge, die im Interesse des Fiskus oder der Öffenlichkeit hätten angezeigt werden müssen, verschwiegen habe, streitet er zwar ab ("seie nicht wahr"). Er sei aber kein Geschworener. So nennt er doch Fälle, die er verschwiegen hatte: Personen, die sich beschwängern ließen, ein Kind, das ertrunken war und ohne Leichenbesichtigung begraben wurde, schließlich einen "Kerll", der in Lechenich ausgewiesen worden war und sich 14 Tage lang in Lommersum aufgehalten hatte. Das Dekret, einen weiteren Untersuchungstermin anzusetzen, wird von Kommissar Fabritius am 1.9. bewilligt und dem Lommersumer Schöffen Philipp Schmitz in Kopie zugeschickt.

Reference number
GerKer, 669
Extent
Schriftstücke: 1

Context
Schöffengericht Kerpen >> 7 Prozesse anderer Gerichte >> 7.1 Gericht Lommersum
Holding
GerKer Schöffengericht Kerpen

Indexbegriff subject
Appellationskommission
Bestechung
Brüchtenstrafe
Fiskus
Gerichtsprotokoll
Recreationstrunk
Schöffenwahl
Indexentry person
Fabritius, Appellationskommissar
Giersberg, Michael
Lommersum
Moss, Philipp Jacob, Amtmann
Schmitz, Philipp, Schöffe zu Lommersum
Tils, Witwe
Woestenradt

Date of creation
1724 August 3

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Last update
17.09.2025, 3:42 PM CEST

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Object type

  • Archivale

Time of origin

  • 1724 August 3

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