Sachakte

Anweisung: Aus der vorliegenden Verordnung vom 3. Mai 1823 ist zu erkennen, wer Porto für Briefe und Pakete zu zahlen hat

Archivaliensignatur
E 3 A, 7/89

Kontext
Gesetzgebung und Verordnungswesen: Verordnungen der Landgrafschaft und des Großherzogtums Hessen[-Darmstadt] >> X Verkehr und Energieversorgung >> X.1 Postwesen
Bestand
E 3 A Gesetzgebung und Verordnungswesen: Verordnungen der Landgrafschaft und des Großherzogtums Hessen[-Darmstadt]

Laufzeit
Gießen, 1823 Juni 29

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Rechteinformation
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Letzte Aktualisierung
01.07.2025, 13:39 MESZ

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Objekttyp

  • Sachakte

Entstanden

  • Gießen, 1823 Juni 29

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