Urkunden

Hans Roller aus Schwaikheim [Rems-Murr-Kreis[, B. zu Stuttgart, gef. daselbst, weil er einen leichtfertigen Lebenswandel geführt, seinen Nachbarn die Hühner weggefangen und mit gemeinen Frauen gegessen hatte, und während seine Frau im Gefängnis war, Tag und Nacht im Frauenhaus gezecht und leichtfertig gelebt hatte, jedoch auf seine Bitte dazu begnadigt, unverzüglich das Fürstentum Württemberg zu verlassen und dieses sowie die darin liegenden Reichsstädte nie mehr ohne Erlaubnis der württembergischen Obrigkeit zu betreten, gelobt eidlich, diese Artikel zu befolgen, und schwort U. Im Übertretungsfalle soll er ohne weitere Rechtfertigung vom Nachrichter mit dem Schwert gerichtet werden.

Digitalisierung: Landesarchiv Baden-Württemberg

Namensnennung 3.0 Deutschland

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Archivaliensignatur
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, A 44 U 4366
Alt-/Vorsignatur
H/2
Umfang
Ausf., Perg.; 2 S.: 2 besch.
Sonstige Erschließungsangaben
Schaden: 2 S. besch.

Siegler: 1) Gregori Keller, Bm. 2) Hans Lindlin, beide des Gerichts zu Stuttgart

Überlieferungsart: Ausfertigung

Vermerke: 2 S.

Kontext
Urfehden >> 8. Band 8: Stuttgart, Stadt und Amt >> 1. Stuttgart, Stadt
Bestand
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, A 44 Urfehden

Indexbegriff Person
Roller, Hans
Indexbegriff Ort
Schwaikheim WN
Stuttgart S

Laufzeit
1533 Juli 2

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Rechteinformation
Letzte Aktualisierung
26.03.20232023, 01:14 MEZ

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Objekttyp

  • Urkunden

Entstanden

  • 1533 Juli 2

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