Akte
Verordnung bezüglich der Tatsache, dass trotz der Verordnungen gegen fremden Juden und Betteljuden, diese immer wieder unter erdichteten Vorwänden eingelassen werden. Verordnung, dass ab jetzt nur fremde Juden eingelassen werden sollen wenn sie einen Schein des Rabbiners oder des Ortsvorstehers der Juden haben. Wer keinen solchen Schein besitzt darf nicht eingelassen werden und von niemandem, weder von Juden noch von Christen beherbergt werden. (S. 79- 80)
- Archivalientitel
-
Normal - Verordnungen von 1780 - 1790
- Kontext
-
Stadtverwaltung Düsseldorf vor 1815 (alt: Bestand I) >> ältere Archivalien verschiedener Provenienz >> Normal - Verordnungen von 1780 - 1790
- Bestand
-
0-1-1 Stadtverwaltung Düsseldorf vor 1815 (alt: Bestand I) Stadtverwaltung Düsseldorf vor 1815 (alt: Bestand I)
- Laufzeit
-
(4.5.1785)
- Weitere Objektseiten
- Geliefert über
- Letzte Aktualisierung
-
05.11.2025, 15:23 MEZ
Datenpartner
Stadtarchiv Düsseldorf. Bei Fragen zum Objekt wenden Sie sich bitte an den Datenpartner.
Objekttyp
- Akten
Entstanden
- (4.5.1785)