Akte

Verordnung bezüglich der Tatsache, dass trotz der Verordnungen gegen fremden Juden und Betteljuden, diese immer wieder unter erdichteten Vorwänden eingelassen werden. Verordnung, dass ab jetzt nur fremde Juden eingelassen werden sollen wenn sie einen Schein des Rabbiners oder des Ortsvorstehers der Juden haben. Wer keinen solchen Schein besitzt darf nicht eingelassen werden und von niemandem, weder von Juden noch von Christen beherbergt werden. (S. 79- 80)

Archivalientitel
Normal - Verordnungen von 1780 - 1790

Kontext
Stadtverwaltung Düsseldorf vor 1815 (alt: Bestand I) >> ältere Archivalien verschiedener Provenienz >> Normal - Verordnungen von 1780 - 1790
Bestand
0-1-1 Stadtverwaltung Düsseldorf vor 1815 (alt: Bestand I) Stadtverwaltung Düsseldorf vor 1815 (alt: Bestand I)

Laufzeit
(4.5.1785)

Weitere Objektseiten
Geliefert über
Letzte Aktualisierung
05.11.2025, 15:23 MEZ

Datenpartner

Dieses Objekt wird bereitgestellt von:
Stadtarchiv Düsseldorf. Bei Fragen zum Objekt wenden Sie sich bitte an den Datenpartner.

Objekttyp

  • Akten

Entstanden

  • (4.5.1785)

Ähnliche Objekte (12)