Archivale
Forderung mit Arrest
Enthält: Um seinem Anspruch auf die Braupfanne, die sich jetzt im Besitz von Hieronymus Schmitz befindet, Nachdruck zu verleihen, hatte sich Arnold Vaeßen durch Arrest inzwischen Sicherheiten verschafft. Das Gericht erkennt dies als Recht an. Der Beklagte soll darüber hinaus das Streitobjekt innerhalb von 8 Tagen abliefern, die Unkosten erstatten und die Taxation zulassen. Es wir ihm aber zugestanden, bei den Verkäufern [Dietrich Binsfeldt und Johann Peter Ahrem] Regress zu suchen.
- Reference number
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GerKer, 478
- Extent
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Schriftstücke: 1
- Context
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Schöffengericht Kerpen >> 1 Zivilsachen >> 1.1 Forderungen - Geld / Sachen
- Holding
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GerKer Schöffengericht Kerpen
- Indexbegriff subject
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Arrest
Braupfanne
Forderung
- Indexentry person
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Schmitz, Hieronymus, alias Schuhmecher aus Lechenich
Vaeßen, Arnold, aus Bergerhausen
- Date of creation
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1688 September 7
- Other object pages
- Delivered via
- Last update
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05.11.2025, 3:58 PM CET
Data provider
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Object type
- Archivale
Time of origin
- 1688 September 7