Sachakte
Anweisung: Mit den Obergerichten von Kurhessen wurde Übereinkunft erzielt, dass in Zukunft gegenseitig die unmittelbaren Vorlagen der Untergerichte, welche die Vollstreckung eines erteilten Erkenntnisses zum Zwecke haben, angewiesen und diese die Vorlage nach Maßgabe bestehender Landesgesetze verfügen werden
- Reference number
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E 3 A, 87/23
- Context
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Gesetzgebung und Verordnungswesen: Verordnungen der Landgrafschaft und des Großherzogtums Hessen[-Darmstadt] >> C Verhältnis zum Reich und zu anderen Ländern >> C.2 Beziehungen zu anderen Ländern und Territorien, Gesandtschaften
- Holding
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E 3 A Gesetzgebung und Verordnungswesen: Verordnungen der Landgrafschaft und des Großherzogtums Hessen[-Darmstadt]
- Date of creation
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Gießen, 1848 Juni 7
- Other object pages
- Rights
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Es gelten die Nutzungsbedingungen der Staatsarchive in Hessen.
- Last update
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01.07.2025, 1:39 PM CEST
Data provider
Hessisches Staatsarchiv Darmstadt. If you have any questions about the object, please contact the data provider.
Object type
- Sachakte
Time of origin
- Gießen, 1848 Juni 7