Urkunde

Dekan und Kapitel des St. Lubentiusstifts zu Dietkirchen erweisen Herrn Hildebrand, Pfarrer zu Breitenau, eine Freundschaft, damit er und seine Nachfolger sich besser behelfen können und bei der Kirche auf dem Wedemhof wohnen. Während der Pfarrer von alters her ein Drittel und das Stift zwei Drittel des großen und kleinen Zehnten, der aus Dörfern und Höfen in die Pfarrei gehört, hatte, sollen sie künftig den Zehnten gleichmäßig mit dem Achtel in der Scheuer teilen. Diese soll der Pfarrer auf seine Kosten auf dem Wedemhof bestellen und in baulichem Zustand halten. Sie soll auch dem Stift zustehen, wenn es derselben bedarf. Die 14 Morgen Acker und etliche Röder, die der Pfarrer bisher besaß und die zehntfrei waren, sollen künftig in den gemeinsamen Zehnten fallen. Der Pfarrer soll auch weiterhin die Subsidia allein tragen. Ist es nötig, am Chor der Kirche zu bauen, so soll der Pfarrer es auf seine Kosten tun lassen. Auch soll der Pfarrer das Geleucht in der Kirche zu Breitenau für sich und das Stift, wie üblich, allein bestellen. Wenn das Stift im Herbst einen oder zwei Knechte nach Breitenau sendet, um den Zehnten einzusammeln, so soll der Pfarrer ebenso viele Knechte stellen und die des Stifts mit Essen und Trinken, wie im Lande üblich, solange beköstigen, bis sie alle Früchte ausgedroschen haben. Auch soll der Pfarrer den Fuhrleuten, die das Korn und andere Früchte einfahren, auf seine Kosten nach Landes Gewohnheit Essen und Trinken geben. Damit der Pfarrer dies alles besser erfüllen kann, überläßt das Stift dem Pfarrer und dessen Nachfolgern den kleinen Zehnten, und 1 Malter Korn soll ihm zuvor aus der Tenne von dem gemeinsamen Korn zukommen. Wenn das Stift seinen Zehnten selbst erhebt, so soll Spreu und Stroh vom Hafer sowie Häcksel ('kabe') allein dem Pfarrer gehören. Roggenstroh soll gleichmäßig geteilt werden. Will das Stift seinen Teil des Zehnten jemand verleihen, so soll es das dem Pfarrer kund tun. Auch soll der Pfarrer seinen Teil des Zehnten nicht ohne Wissen und Willen des Stifts verleihen. Kommen einige Stiftsherren nach Breitenau, so soll der Pfarrer sie beherbergen und gütlich empfangen. Kommen sie zu Pferd, so soll der Pfarrer Heu und Hafer bestellen und sich den ausgegebenen Hafer zur Ernte wieder nehmen. - Siegel des Herrn Dietrich Sommer, Pfarrers zu (Groß-)Maischeid, Dekans des Kapitels zu Engers.

Reference number
19, U 98 a
Formal description
Beglaubigte Kopie, Papier (1. Hälfte 16. Jh.) W 1 J 27 Blatt 51r-53v durch den Notar Petrus Ratisponensis nach beglaubigter Kopie des Hermann Husen, Notars aus päpstlicher Vollmacht und geschworenen Boten der geistlichen Kurie zu Koblenz, vom Mittwoch ('actum Mercurii'), dem 14. März 1537 ('1536 more Treverensi'), nach beglaubigter Kopie des Jodocus Virnickel, geschworenen Notars der geistlichen Kurie zu Koblenz. - Kopie, Papier (Ende 16. Jh.) W 19,98a. - Kopie, Papier (18. Jh.) ebenda
Notes
Struck, St. Lubentiusstift Dietkirchen, Nr. 183
Further information
Identifikation (Urkunde): Originaldatierung: D. 1425, in die sanctorum Petri et Pauli apostolorum

Context
Stift Dietkirchen, St. Lubentius, Chorherren >> Urkunden >> sonstige Urkunden >> 1376-1425
Holding
19 Stift Dietkirchen, St. Lubentius, Chorherren

Date of creation
1425 Juni 29

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Rights
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Last update
17.06.2025, 2:09 PM CEST

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Object type

  • Urkunde

Time of origin

  • 1425 Juni 29

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