Archivale
Erlass von NN: Er hat weder eine Werbung in Rust erlaubt, noch, dass die Werbeblätter an den Ruster Wirtshäusern ausgehängt werden, weswegen er scharfe Ahndung androht, zumal keine Anzeige erfolgt ist. Ohne Spezialpermission ist kein Anschlagen noch Werben zu dulden, ausgenommen Werbung für die römisch-kaiserlichen oder Fürstlich Anhaltinischen Truppen. Jene holländischen Werbeblätter sind sofort, in Anwesenheit des Bürgermeisters, zu entfernen. Die Blätter sollen dann dem Überbringer des vorliegenden Schreibens, Kammerhusar des Absenders, ausgehändigt werden.
- Reference number
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Abt. Staatsarchiv Freiburg, U 101/1 Nr. 4618
- Extent
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1 Schr. (Konzept)
- Notes
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Schwarz, ZGO 1910, I. Urkunden, Nr. 995. Für die Benutzung gesperrt.
- Further information
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Schaden: Wasserschaden: Papier zerfällt; Textverlust.
- Context
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Archiv der Freiherren Boecklin von Boecklinsau: Akten und Bände >> 2 Hoheitsrechte >> 2.5 Polizei >> 2.5.1 Öffentliche Sicherheit und Ordnung
- Holding
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Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Freiburg, U 101/1 Archiv der Freiherren Boecklin von Boecklinsau: Akten und Bände
- Date of creation
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1782
- Other object pages
- Rights
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Es gelten die Nutzungsbedingungen des Landesarchivs Baden-Württemberg.
- Last update
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27.11.2025, 3:33 PM CET
Data provider
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Object type
- Archivale
Time of origin
- 1782