Archivale

Erlass von NN: Er hat weder eine Werbung in Rust erlaubt, noch, dass die Werbeblätter an den Ruster Wirtshäusern ausgehängt werden, weswegen er scharfe Ahndung androht, zumal keine Anzeige erfolgt ist. Ohne Spezialpermission ist kein Anschlagen noch Werben zu dulden, ausgenommen Werbung für die römisch-kaiserlichen oder Fürstlich Anhaltinischen Truppen. Jene holländischen Werbeblätter sind sofort, in Anwesenheit des Bürgermeisters, zu entfernen. Die Blätter sollen dann dem Überbringer des vorliegenden Schreibens, Kammerhusar des Absenders, ausgehändigt werden.

Reference number
Abt. Staatsarchiv Freiburg, U 101/1 Nr. 4618
Extent
1 Schr. (Konzept)
Notes
Schwarz, ZGO 1910, I. Urkunden, Nr. 995. Für die Benutzung gesperrt.
Further information
Schaden: Wasserschaden: Papier zerfällt; Textverlust.

Context
Archiv der Freiherren Boecklin von Boecklinsau: Akten und Bände >> 2 Hoheitsrechte >> 2.5 Polizei >> 2.5.1 Öffentliche Sicherheit und Ordnung
Holding
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Freiburg, U 101/1 Archiv der Freiherren Boecklin von Boecklinsau: Akten und Bände

Date of creation
1782

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Rights
Last update
27.11.2025, 3:33 PM CET

Data provider

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Object type

  • Archivale

Time of origin

  • 1782

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