Urkunden

Kaiser Friedrich III. ernennt Johann von Allendorf, Propst des Stifts St. Burkart in Würzburg, und den Reichserbkämmerer Philipp d. Ä. von Weinsberg zu Kommissarien in der Appellationsklage der Reichserbschenken Wilhelm, Jörg, Friedrich und Gottfried zu Limpurg sowie des Walter Kraus, ihres Malefizrichters in Unterlimpurg, (alle Beklagte) gegen Stättmeister und Rat der Reichsstadt Schwäbisch Hall (Kläger) wegen Verletzung des städtischen Halsgerichtsbezirks.

Archivalientitel
Dr. Johann Schrauff und Lic. Wilhelm Wiltprecht, von beiden Prozessparteien erbetene Schiedsrichter in dem Rechtsstreit: Reichsstadt Schwäbisch Hall (Kläger) ./. Wilhelm, Jörg, Friedrich und Gottfried Reichserbschenken zu Limpurg sowie Walter Kraus, deren Schultheiß und Richter zu Unterlimpurg, (Beklagte) wegen Missachtung der städtischen Halsgerichtsbarkeit bzw. des Hochgerichtsbezirks durch die von Kraus angemaßte unbefugte Achterklärung gegen zwei aus Hall stammende Totschläger erkennnen zu Recht, dass die von der Klägerseite gegen den durch kaiserlichen Befehl vom 26. April 1491 als Kommissar in der Berufung der beklagten Partei vorgesehenen Johann von Allendorf, Propst des Stifts St. Burkhart in Würzburg und Kanzler, geäußerten Verdachtsmomente begründet sind, und demzufolge ein neuer Richter zu bestimmen sein wird.
Signatur
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Ludwigsburg, {B 186 U 1705}
Sonstige Erschließungsangaben
Ausstellungsort: Linz

Aussteller: Kaiser Friedrich III.

Empfänger: Philipp d. Ä. von Weinsberg, Reichserbkämmerer

Überlieferungsart: Insert

Kontext
Schwäbisch Hall, Reichsstadt: Urkunden, Akten und Amtsbücher >> Urkunden >> 1401-1500 >> Dr. Johann Schrauff und Lic. Wilhelm Wiltprecht, von beiden Prozessparteien erbetene Schiedsrichter in dem Rechtsstreit: Reichsstadt Schwäbisch Hall (Kläger) ./. Wilhelm, Jörg, Friedrich und Gottfried Reichserbschenken zu Limpurg sowie Walter Kraus, deren Schultheiß und Richter zu Unterlimpurg, (Beklagte) wegen Missachtung der städtischen Halsgerichtsbarkeit bzw. des Hochgerichtsbezirks durch die von Kraus angemaßte unbefugte Achterklärung gegen zwei aus Hall stammende Totschläger erkennnen zu Recht, dass die von der Klägerseite gegen den durch kaiserlichen Befehl vom 26. April 1491 als Kommissar in der Berufung der beklagten Partei vorgesehenen Johann von Allendorf, Propst des Stifts St. Burkhart in Würzburg und Kanzler, geäußerten Verdachtsmomente begründet sind, und demzufolge ein neuer Richter zu bestimmen sein wird.
Bestand
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Ludwigsburg, B 186 Schwäbisch Hall, Reichsstadt: Urkunden, Akten und Amtsbücher

Laufzeit
1491 April 26

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Rechteinformation
Letzte Aktualisierung
19.04.2024, 08:04 MESZ

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Objekttyp

  • Urkunden

Entstanden

  • 1491 April 26

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