Wirtschaftsministerium

Überlieferungsgeschichte
Infolge des Gesetzes vom 6. November 1926 über das Staatsministerium und die Ministerien übernahm das neu errichtete Wirtschaftsministerium die bisherigen Aufgaben des Arbeits- und des Ernährungsministeriums. Es war damit für die gesamte Wirtschaftsverwaltung und -aufsicht (Landwirtschaft, Industrie, Handel und Gewerbe) einschließlich Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen und Preisrecht zuständig.
Fast die gesamten Unterlagen des Wirtschaftsministeriums wurden im Zweiten Weltkrieg vernichtet; erhalten sind nur geringe Reste.

Context
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart (Archivtektonik) >> Kabinett, Geheimer Rat, Ministerien 1806-1945

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13.11.2025, 2:39 PM CET

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  • Tektonik