Urkunden
König Ruprecht erneuert der Stadt Ulm das von seinen Vorfahren am Reiche verliehene Recht "haller mit crutze und hande zu schlagen". Diese Münze soll in Schwaben und anderswo im Reiche "werung sin und gang haben". Ulm darf sich mit andern Städten zusammentun und soll den Schlagschatz zehn Jahre und von da ab auf Widerruf behalten.
- Archivaliensignatur
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Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, H 51 U 1046
- Sprache der Unterlagen
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Deutsch
- Sonstige Erschließungsangaben
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Ausstellungsort: Ulm
Aussteller: Ruprecht, König
Empfänger: Stadt Ulm
Überlieferungsart: Ausfertigung
Siegelbeschreibung: Siegel fehlt
Publiziertes Regest: Regesten Pfalzgrafen 2 n. 1366
- Kontext
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Kaiserselekt >> Urkunden
- Bestand
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Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, H 51 Kaiserselekt
- Weitere Objektseiten
- Digitalisat im Angebot des Archivs
- Rechteinformation
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Es gelten die Nutzungsbedingungen des Landesarchivs Baden-Württemberg.
- Letzte Aktualisierung
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20.01.2023, 16:51 MEZ
Objekttyp
- Urkunden
Beteiligte
- Reichsstadt Ulm
Entstanden
- 1401 August 10