Archivale

Vor den Bürgermeistern Dirich Berck und Johann Tack hat Johann Schottendreyer hier Arndt Endefinger verklagt um Gewalt so er ihn und seinem Hause angetan. Arndt ist verurteilt an den Kaick (Pranger) zu stehen und mit Ruten aus der Stadt gepeitscht zu werden. Johann Schott aber hat nicht den Voet by Kak gesat darum soll er mit seiner Frau außerhalb von Stadt und Gericht von Duisburg bleiben, bei Strafe so Arndt erlitten. Die Bürgermeister von Duisburg erklären, dass Jan Knippers seiner Z..... mit Urfehde entlassen ist. Im Wiederholungsfall seiner Vergehen soll man ihm sonder Gnade ein Ohr abschneiden. Daß als Scharfrichter von Magistratus angenommen ist Hans Vierhalter: folgen die Bestimmungen seiner jährlchen Emolumente.

Enthält: Duisburg Papier, gebrochener Bogen, notariell beglaubigter Extract aus einem alten Körbuch

Reference number
109 II

Context
Duisburg, Urkunden (alte Bezeichnung "Stadtarchiv") >> 1. Allgemeine Hoheits- und Verwaltungs-, Justiz- und Polizeisachen
Holding
1 Duisburg, Urkunden (alte Bezeichnung "Stadtarchiv")

Date of creation
1531 Montag nach Nativitatis

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Last update
17.09.2025, 2:40 PM CEST

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Object type

  • Archivale

Time of origin

  • 1531 Montag nach Nativitatis

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