Urkunden

Kurfürst Philipp von der Pfalz gibt als Kurfürst seine Einwilligung, dass der Zoll zu Linz (Lynns) dem Erzbischof von Köln und seinem Stift gegeben und ihnen bestätigt wurde. Einst hatte Kaiser Friedrich III. dem Erzbischof Hermann von Köln aus verschiedenen Gründen und für seinen Dienst, den er dem Kaiser und Reich gegen Herzog Karl von Burgund erwiesen hatte, einen Zoll zu Linz auf dem Rhein mit Zugehörde gegeben, dass der Erzbischof von jedem Kaufmannsschatz, Ware, Hab und Gut, was den Rhein herauf oder herab geführt wird, 24 Turnosen (Thornes) nehmen darf, wie es das kaiserliche Privileg besagt. Nachfolgend hat König Maximilian I. dies mit weiteren Artikeln bestätigt und Kurfürst Philipp um diesen Willebrief gebeten.

Bild 1 | Digitalisierung: Landesarchiv Baden-Württemberg

Public Domain Mark 1.0 Universell

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Signatur
Abt. Generallandesarchiv Karlsruhe, 67 Nr. 819, 433
Umfang
fol. 423r-424r
Sonstige Erschließungsangaben
Ausstellungsort: Köln

Siegler: Kurfürst Philipp von der Pfalz

Kontext
Kopialbücher >> Weltliche Territorien und Herrschaften >> Kurpfalz >> Einzelne Pfalzgrafen und Kurfürsten >> Philipp >> Liber ad vitam III (Kurfürst Philipps von der Pfalz) >> Urkunden
Bestand
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Generallandesarchiv Karlsruhe, 67 Kopialbücher

Indexbegriff Person
Indexbegriff Ort
Köln K
Köln K; Erzstift
Linz am Rhein NR
Rhein (Europa, Fluss)

Laufzeit
1505 Juli 18 (uff frytag nach divisionis apostolorum)

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Rechteinformation
Letzte Aktualisierung
04.04.2025, 08:02 MESZ

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Objekttyp

  • Urkunden

Entstanden

  • 1505 Juli 18 (uff frytag nach divisionis apostolorum)

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