Archivale
Unbewiesene Grundpachtforderungen
Enthält: Die Erben des verstorbenen Schultheißen zu Lechenich, Dieraths, wehren sich gegen eine Forderung der Witwe Hansonis und ihres Sohns, des jetzigen Schultheißen und Kellners zu Kerpen Johann Adolf Schreiber, über 1 Sümmer Weizen (an Grundpacht). In einer Antwortschrift vom 10.12. hatten sich die Beklagten auf etliche Beweisstücke - einen Teilungszettel, eine Kautionsvereinbarung und Quittungen, die den bisher unangefochtenen Besitztitel nachweisen sollten, bezogen, ohne diese jedoch im Original vorzulegen. Demgegenüber hätten sie in ihrer Klage vom 3.9. bereits auf ein Dokument verwiesen, das beweist, wer den Sümmer Weizen zu geben schuldig ist. Man solle sie daher bei ihrem Besitz belassen, während die Gegenseite schuldig sei, den Sümmer bei der Kellnerei Lechenich zu ersetzen. Beigefügt ist ein Bekenntnis Heinrich Polls, dass er bisher jährlich eine Grundpacht von 1 Sümmer Weizen an den Schultheißen zu Lechenich Dieraths bzw. dessen Erben Caspar Eßer entrichtet, jedoch niemals eine Anmahnung seitens der Witwe Hansonis dafür erhalten habe. Die kurfürstliche Hofkammer gibt der Witwe Hansonis 14 Tage Zeit, die entsprechenden Dokumente einzureichen. Die Frist verstreicht anscheinend, ohne dass etwas geschieht, so dass das Schriftstück am 8.1.1687 zur erneuten Beschlussfassung vorgelegt wird.
- Reference number
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GerKer, 1118
- Extent
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Schriftstücke: 1
- Context
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Schöffengericht Kerpen >> 6 Landesherrliche Angelegenheiten >> 6.4 Ausübung landesherrlicher Rechte
- Holding
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GerKer Schöffengericht Kerpen
- Date of creation
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1686, 1687
- Other object pages
- Delivered via
- Last update
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05.11.2025, 4:19 PM CET
Data provider
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Object type
- Archivale
Time of origin
- 1686, 1687