Urkunden
Gerum Schweigkar, sesshaft zu Oberensingen, wegen seiner Teilnahme an den Bauernunruhen aus Furcht vor Strafe und ohne Hoffnung auf Begnadigung außer Landes geflohen, jedoch auf seine Bitten von Statthalter und Regenten des Fürstentums Württemberg begnadigt mit der Auflage, eine Geldstrafe von 40 fl zu zahlen, Wehr und Harnisch abzuliefern und keine mehr zu besitzen und zu tragen, außer ein abgebrochenes Brotmesser, auch alle offenen Zechen und Gesellschaften zu meiden, gelobt nach Zahlung der Buße und Abgabe seiner Wehr unter Eid, sich fürderhin gehorsam und wohl zu verhalten, die gestellten Bedingungen zu befolgen und schwört U.
- Reference number
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Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, A 44 U 3657
- Further information
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Siegler: Martin Pfäfflin, Richter, und Ulrich Teschler, B. zu Nürtingen
Überlieferungsart: Ausfertigung
Vermerke: 2 S.
- Context
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Urfehden >> 6. Band 6: Amt / Vogtei Nagold bis Nürtingen >> 6.7 Nürtingen, Amt >> 6.7.10 Oberensingen
- Holding
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Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, A 44 Urfehden
- Indexentry person
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Schweigkar, Gerum
- Indexentry place
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Oberensingen : Nürtingen ES
- Date of creation
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1526 Februar 7 (Mi nach Agatha)
- Other object pages
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- Rights
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Es gelten die Nutzungsbedingungen des Landesarchivs Baden-Württemberg.
- Last update
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20.01.2023, 4:47 PM CET
Data provider
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Object type
- Urkunden
Time of origin
- 1526 Februar 7 (Mi nach Agatha)